EU-Kommission braucht Grundrechtsnachhilfe
"Die EU-Kommission will Deutschland mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zum Grundrechtsbruch zwingen. Grundrechte gehen jedoch vor Überwachungsträume. Ein europaweiter Zwang zur pauschalen Vorratsspeicherung ist das Gegenteil von Grundrechtsschutz. Es wäre gut, wenn die EU-Kommission dies begreifen würde", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu verklagen. Korte weiter:
"Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird zur Verbrechensbekämpfung nicht gebraucht. Einen entsprechenden Nachweis konnten weder die Sicherheitsbehörden noch die Innenminister oder die Kommission vorlegen. Die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und anlasslos alle Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, ist der unverhohlene Versuch, die Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen.
Es ist bezeichnend, dass die Kommission Deutschland verklagt und sich gleichzeitig das EU-Innenkommissariat beharrlich weigert, grundrechtsschonende Modelle in seine laufenden Überlegungen zur Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch nur einzubeziehen. Ich hoffe, dass das EU-Parlament und der Europäische Gerichtshof hier bald Abhilfe schaffen und der weiteren Entwicklung zum präventiven Sicherheitsstaat Einhalt gebieten. So lange muss die Bundesjustizministerin hart bleiben."
"Brüssel verklagt Deutschland auf 300.000 Euro täglich" aus der FAZ vom 31. Mai 2012
"EU klagt gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung" aus der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 01. Juni 2012
"Brüssel bringt Deutschland vor Gericht" aus den Stuttgarter Nachrichten vom 31. Mai 2012
"Klage der EU stößt auf Protest" auf golem.de vom 31. Mai 2012