Ländervorschläge zum Meldegesetz absolut unzulänglich
"Die Vorschläge der Innenminister der Länder reichen hinten und vorne nicht aus, um Meldedaten wirksam vor Missbrauch zu schützen. Wir brauchen dringend eine umfassende datenschutzrechtliche Überarbeitung des Meldegesetzes. Wenn im Vermittlungsausschuss nicht deutlich nachgebessert wird, kommt als Ergebnis nicht mehr als der befürchtete faule Kompromiss heraus", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu den Vorschlägen der Innenminister der Länder zur Neuregelung des Meldegesetzes. Korte weiter:
"Die Bundesratsvorschläge würden weiterhin eher den Datenhunger von Werbung und Adresshändlern stillen und nicht den Schutzbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Wir brauchen ein Melderecht, das Melderegisterauskünfte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen beim Meldeamt erlaubt. Das wäre die Mindestvoraussetzung für einen effektiven Schutz der Meldedaten. Es ist nicht akzeptabel, dass die Unternehmen für die Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger zur Datenabfrage bei den Behörden zuständig sein sollen. Selbst Stichproben zu deren Überprüfung würden alle Kapazitäten der Meldeämter sprengen. Melderegister sind weder Datenpool privater Unternehmen noch Archivanlage für die Sicherheitsbehörden. Jetzt rächt sich, dass die öffentliche Debatte nach der Verabschiedung im Bundestag nur oberflächlich den Deal mit Bürgerdaten behandelt hat und die Frage auf Einwilligung oder Widerspruchsrecht beschränkt hat. Das Meldegesetz, das die Verwendung von Daten erlaubt, zu deren Abgabe jeder und jede gesetzlich verpflichtet ist, muss an vielen entscheidenden Punkten dringend überarbeitet werden. Dazu zählen deutliche Beschränkungen der Meldedaten auf ein absolutes Minimum, die Herausnahme der Hotelmeldepflicht, die Nichtwiedereinführung der Vermieter-Mitwirkungspflicht und viel schärfere Zweckbindungen."