BND und Kanzleramt sind seit Jahren untätig
"Dass sich der BND und die Bundesregierung ungern in die Karten sehen lassen wollen, ist verständlich, in einer Demokratie jedoch inakzeptabel. Es ist daher gut, dass der skandalöse Versuch der Bundesregierung, das Auskunftsrecht der Presse auszuhebeln, heute vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Korte weiter:
Dass das Verfahren überhaupt stattfinden musste, zeigt, dass Bundesbehörden, allen voran die Geheimdienste, sich offenbar außerhalb eines Rechtfertigungszwangs gegenüber der Öffentlichkeit sehen. Auch Bundesbehörden müssen transparenter sein als eine Betonwand und sich politisch sowie öffentlich kontrollieren lassen. Das heutige Urteil ist in diesem Punkt ausdrücklich zu begrüßen.
Wenn sich Behörden mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs zudem mit Händen und Füßen dagegen wehren, zu ihrer Geschichte Stellung zu nehmen, widerspricht dies allen Lippenbekenntnissen zur Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte. Eine Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte ist der freie Zugang zu historisch und politisch relevanten Informationen: Für die Presse, die Öffentlichkeit und für die Wissenschaft. Bundeskanzleramt und BND sollten dies ermöglichen und die Akten mit NS-Bezug unverzüglich und ohne Vorbehalte offenlegen."