Es gibt keine Hindernisse für Aufnahme Snowdens in der Bundesrepublik
"Die Einwände gegen eine Aufnahme Snowdens in der Bundesrepublik entbehren jeder Grundlage. Wenn die Bundesregierung will, kann sie ihn nicht nur aufnehmen, sondern auch vor Auslieferung schützen. Dazu hat sie, außerhalb des Asylrechts, gesetzliche Möglichkeiten. Das Befeuern irreführender Debatten um Asylgründe durch Innenminister Friedrich zeigt, dass die Bundesregierung offenbar nicht willens ist, Snowden zur uneingeschränkten Aufklärung des Geheimdienstskandals in die Bundesrepublik zu holen", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
"Der Bundesinnenminister hat nach Paragraph 22 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, Snowden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es der 'Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland' dient. Es geht nicht nur um Snowdens Schutz, es geht um das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, den Überwachungsskandal aufzuklären. Und Snowden hat gesagt, er würde bei der Aufklärung helfen, wenn die Bundesrepublik Sicherheit böte. Die Bundesregierung muss diese Chance nutzen, auf das Angebot eingehen und ihm Sicherheit bieten, bevor es jemand anderes tut. Oder sich dazu bekennen, dass sie überhaupt nicht aufklären will.
Das Herumgeeiere der SPD ist kaum noch auszuhalten. An einem Tag sind es die transatlantischen Beziehungen, die einer Aufnahme Snowdens entgegenstehen, am anderen Tag fürchtet man die Auslieferung. Das Risiko einer Verschlechterung des Verhältnisses zu den USA ist ein vorgeschobenes Argument. Die breite Bevölkerung in den USA möchte genauso über das Ausmaß der Überwachung Bescheid wissen wie wir. Und über die Auslieferung entscheidet am Ende das Bundesjustizministerium. Zumindest bei dessen jetziger Besetzung braucht sich Herr Oppermann um die Sicherheit Snowdens hoffentlich keine Sorgen machen."