Bundesregierung muss Blockade der EU-Datenschutzgrundverordnung beenden
"Die Bundesregierung muss schnellstmöglich ihre destruktive Blockadepolitik in Sachen EU-Datenschutzgrundverordnung beenden Angesichts wöchentlich neuer Enthüllungen über die Überwachungsprogramme der Geheimdienstapparate brauchen wir eine effektive Stärkung des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre in Europa. Es ist bezeichnend und skandalös, dass mit Großbritannien und Deutschland gerade die beiden Staaten, die die fleißigsten Überwachungspartner der USA sind, bei der Reform des Datenschutzes bremsen", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
"Es ist ein schlechter Scherz, wenn sich das Bundesinnenministerium hinstellt und behauptet, sein Bremsen hätte die Wahrung der 'hohen deutschen Datenschutzstandards' zum Ziel. Stattdessen geht es um die Wahrung dutzender Schnüffelgesetze und -regeln und um die Verhinderung eines effektiven Bußgeldsystems für öffentliche Institutionen, die die Datenschutzverordnung verletzen. Es ist im Übrigen eine wohlfeile Legende, dass man am deutschen Datenschutzniveau nichts verbessern und Europa daran problemlos genesen könne. Seit vielen Jahren wird auch hierzulande die dringend notwendige Reform des Bundesdatenschutzgesetzes von den jeweiligen Bundesregierungen erfolgreich verhindert.
Auch wenn der Kompromiss des Europaparlaments für die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in vielem zu kurz greift, muss es jetzt darum gehen, dass sie in ihrem wesentlichen Gehalt durchgesetzt und Verschlechterungen verhindert werden. Dass sich auf dem EU-Herbstgipfel bereits gezeigt hat, dass weder Merkel noch die Mehrzahl der anderen Regierungen dazu bereit sind, spricht dringend für eine Stärkung der Rechte des Europaparlaments. Kanzlerin Merkel und die anderen Regierungschefs sollten sich überlegen, ob das weitere Verschlechtern einer von Lobbyorganisationen schon sturmreif geschossenen Initiative mit dem Inhalt ihrer Sonntagsreden zu Europa in Einklang zu bringen ist.
Wer den Datenschutz verbessern will, der muss die eigenen Überwachungsprogramme einstellen und auf jede Form anlassloser Vorratsdatenspeicherungen verzichten. Zudem ist eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit dringend nötig. Es kann nicht sein, dass die Behörden der Mitgliedstaaten künftig weiterhin massenhaft Daten über ihre Bürger sammeln dürfen, ohne diese um ihre Zustimmung zu bitten. Neben einer engen Fassung des Grundsatzes der Erforderlichkeit muss dort deshalb das Prinzip der Datensparsamkeit als Aufgabe formuliert und die vorgesehenen Ausnahmeregelungen zu Übermittlungsvorschriften bei der Datenweitergabe an Dritte und Drittstaaten stark eingeschränkt werden."