Vorratsdatenspeicherungen verletzen Grundrechte
"Das Gutachten des EU-Generalanwalts ist ein weiterer Schritt, um die grundrechtswidrige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich zu kippen. Sie ist weder notwendig noch verhältnismäßig oder mit den europäischen Grundrechten vereinbar. Das anlasslose Speichern aller Verbindungsdaten passt zwar den Befürwortern einer Totalüberwachung der Bevölkerung gut in ihren wahnhaften Kontrollkram, stellt allerdings eine ernste Bedrohung des Rechts auf Privatsphäre und der Demokratie dar. Die richtige Konsequenz wäre daher die sofortige Aussetzung der Richtlinie und ein vollständiger Verzicht auf Vorratsdatenspeicherungen aller Art", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Vorstellung des Gutachtens von EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Korte weiter:
"Das Gutachten bestätigt in zentralen Punkten die jahrelange Kritik. Und auch wenn es, ähnlich wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010, Vorratsdatenspeicherungen leider nicht prinzipiell ausschließt, so ist die Botschaft doch eindeutig: Die EU-Richtlinie von 2006 ist 'in vollem Umfang unvereinbar' mit der EU-Charta der Grundrechte und verletzt das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.
Allein vor diesem Hintergrund ist der Beschluss von Union und SPD, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch kurz vor ihrer anstehenden Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof wieder einführen zu wollen, völlig rechtsstaatsfern. Wer nach dem NSA-Skandal nicht nur an Vorratsdatenspeicherungen festhält, sondern sogar noch mehr Überwachung fordert, ist eine ernste Gefahr für die Demokratie. Es ist höchste Zeit für eine Kehrtwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Die Errichtung einer weltweiten digitalen Überwachungs- und Kontrollmaschinerie muss schnellstens gestoppt und rückgängig gemacht werden"