Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist keine Aufgabe des Datenschutzes
"Meine Grundposition ist, dass es eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung nicht gibt. Der deutsche Versuch sie einzuführen, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert, der europäische steht kurz davor, vom europäischen Gerichtshof kassiert zu werden. Wenn ich über die zukünftigen Aufgaben für den Datenschutz nachdenke, fallen mir sehr viele drängende und wichtige Themen ein. Die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung, zu welchem Zweck auch immer, gehört nicht dazu", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
"Ich hoffe sehr, dass Andrea Voßhoff ihre Ankündigung so schnell wie möglich in die Tat umsetzt, zunächst einmal den Mitarbeitern in ihrer Behörde zuzuhören und von ihnen zu lernen. Das lässt hoffen, und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt: Vielleicht wird der Perspektivwechsel die Haltung von Frau Voßhoff zu den Bürgerrechten zum Positiven verändern. So oder so wird der politische und gesellschaftliche Widerstand gegen den Ausbau des Überwachungsstaats durch Union und SPD weitergehen."