"BGH hebt Verurteilung eines Bombenbauers auf"
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat im vergangenen Jahr einen Mann nach §89a StGB [Link zum Gesetzestext auf dejure.de] verurteilt, der sich beim Versuch eine Bombe zu bauen verletzt hatte. Der Paragraf ist Teil der Anti-Terror-Gesetze, die 2009 in Kraft getreten sind und in dem die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" unter Strafe gestellt wird. Bürgerrechtsorganisationen, Rechtsexperten und DIE LINKE hatten den Paragrafen als Gesinnungsstrafrecht kritisiert und abgelehnt - schließlich wird damit nicht eine Tat bestraft, die real vollzogen wurde, sondern die in der Theorie zukünftig begangen werden könnte.
Auch ein Teil der Regierungkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland hat im Kommissionsbericht [Link zum PDF auf der Seite des BMJ] verlangt, den Paragrafen aus "verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Warte" zu überprüfen, da sie "äußerlich neutrale und nicht besonders schadensträchtige Vorfeldhandlungen unter Strafe stellen".
Der Bundesgerichthof (BGH) hat dieses Urteil nun aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen, da einer nach 89a StGB verurteilten Person der "feste Entschluss" eines terroristischen Akts nachgewiesen werden müsse. Eine verfassungrechtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht wird somit nicht stattfinden - jedoch hat die BGH-Entscheidung die Anwendbarkeit des Gesetzes eng begrenzt.
Wie kritisch der Paragraf 89a StGB ist, hatte im Vorfeld der BGH-Verhandlung ein Richter demonstriert [Artikel aud zeit.de], der sich in dieser Sache für befangen erklärte: Er habe selber Interesse an physikalischen und chemischen Fragen, sowie am Islam. Er beschäftige sich mi theologischen Ausführungen eines ehemaligen Al-Quaida-Mitglieds und spreche zudem arabisch - alles zusammengenommen könnte man also auch bei ihm annehmen, er habe sich nach § 89a strafbar gemacht.
Mit der BGH-Entscheidung hat sich die Deutsche Welle in einem Artikel beschäftigt:
"BGH hebt Verurteilung eines Bombenbauers auf" dw.de vom 8.5.2014