LINKE fordert Verzicht auf Antiterrordatei
„Der Gesetzgeber muss auch bei der Bekämpfung des Terrorismus die Vorgaben der Verfassung, insbesondere die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, beachten. De Maiziere sollte die berechtigte Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten als Gelegenheit zum Umdenken und Abrüsten nutzen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, dieses rechtsstaatswidrige Anti-Terror-Projekt gänzlich aufzugeben. Man kann nicht den Rechtsstaat vor dem Terror schützen, indem man die Regeln des Rechtsstaats auflöst“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINK, zu Medienberichten über die deutliche Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen der Anti-Terror-Datei. Korte weiter:
„Der fortschreitende Emanzipationsprozess der Bundesdatenschutzbeauftragten von ihrer Partei und dem Bundesinnenministerium ist sehr zu begrüßen. Das bringt wohl ihr Amt zwangsläufig mit sich. Sicherheitspolitiker wie der Bundesinnenminister haben stets die Neigung, ein Karlsruher Urteil, das nur die Ausgestaltung im Einzelnen für verfassungswidrig erklärt, im Nachgang weiter zu verschärfen. Die geplante Erweiterung der Datennutzung ist ein Affront gegen die Karlsruher Richter, die nun aber feststellen müssen, dass ihre letztjährige Entscheidung nicht konsequent und deutlich genug war.
DIE LINKE hat die Schaffung solcher Verbunddateien von Anfang an aus grundsätzlichen bürgerrechtlichen Erwägungen abgelehnt. Die Speicherung in der Antiterrordatei hat für die Betroffenen nicht nur eine stigmatisierende Wirkung, sondern auch potentiell weit reichende Folgen. Mit der Speicherung stehen die Daten rund sechzig Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur Verfügung. Insbesondere wenn ungesicherte nachrichtendienstliche Erkenntnisse auch Polizeibehörden zur Verfügung stehen, die diese aufgrund des Trennungsgebotes nicht hätten erheben dürfen, sind die Konsequenzen für die Betroffenen in keiner Weise vorhersehbar. Und das ist keine Panikmache, wie die Überprüfung von Daten beim niedersächsischen Verfassungsschutz durch eine eigens dafür eingesetzte Task Force zeigte: Rund 40 Prozent der überprüften Personendaten waren illegal gespeichert. Betroffen waren u.a. Menschen, die sich völlig legal in Bürgerinitiativen politisch engagieren oder Muslime, die durch ihren Moscheebesuch ins Visier des Geheimdienstes gerieten. Selbst Minderjährige wurden erfasst.
Es darf nicht sein, dass unbescholtene Bürger durch unbestimmte oder unangemessen weit gefasste Gesetze heimlich und ohne ihr Verschulden in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten ist deshalb folgerichtig und wird von uns in vollem Umfang geteilt.“