Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Die Vorratsdatenspeicherung endlich begraben

17.01.2015

„Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Nach den Urteilen von Bundesverfassungsgericht und EuGH existiert kein Spielraum mehr für irgendeine Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Sie ist unverhältnismäßig, unbrauchbar und unvereinbar mit Grundrechten. Nach dem vernichtenden EuGH-Urteil ist es überfällig, die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig zu beerdigen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu den Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die EU-Kommission solle schnell einen neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, und zu Planungen im Bundesinnenministerium für ein neues Datenspeichergesetz. „Daran ändern auch die jüngsten Terroranschläge in Frankreich nichts. Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel sollten der Aufforderung des Gerichts, die fundamentalen Freiheitsrechte der Bevölkerung zu achten, nachkommen. Es ist an der Zeit, dass sich die schwarz-rote Koalition wieder auf den Boden der Grundrechte stellt. Mit Anti-Terror-Maßnahmen hat die Vorratsdatenspeicherung nämlich herzlich wenig zu tun“, Korte weiter:

„Dass sich nun offensichtlich auch die Kanzlerin auf die Seite der obsessiven Überwachungsbefürworter gesellt hat, ist verwunderlich und erschreckend zugleich. Bisher stand Frau Merkel nicht im Verdacht sonderlich große Sympathien für die verfassungswidrigen Bestrebungen der Law-and-Order-Hardliner zu hegen. Vielleicht hat sie aber auch nur Gefallen daran gefunden das alte Leutheusser-Schnarrenberger-Bashing nun mit dem Kollegen Maas neu aufzuführen. Die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung wird so auch zum Lackmustest für die SPD. Die Sozialdemokraten sollten umgehend ihr Spiel mit verteilten Rollen aufgeben. Am Ende wird nämlich nicht nur ihr Justizminister, sondern auch die Demokratie beschädigt sein. Und auch die Grünen sollten ihren Eiertanz schnellstens beenden. Es kann keine verfassungskonforme Ausgestaltung einer anlasslosen Kommunikationsspeicherung geben.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, bestehende nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung an das EuGH-Urteil anzupassen. Hier ist jetzt vor allem EU-Kommissar Oettinger gefordert, die von ihm lange angekündigten Vertragsverletzungsverfahren gegen diejenigen EU-Staaten zu verhängen, die sich weigern die Vorratsdatenspeicherung einzustellen. Dies wäre endlich mal ein deutscher Beitrag für mehr Freiheit und Demokratie in Europa.“

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