LINKE lehnt Anti-Terror-Paket ab
„Bevor neue Sicherheitsgesetze und Eingriffsbefugnisse verabschiedet werden, sollte die Koalition nur mal einen Moment darauf verwenden, eine Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit zu unternehmen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) bringt den Bürgern nicht mehr Sicherheit, er ist nach übereinstimmender Meinung der Praktiker unbrauchbar und der bürgerrechtliche Gang zum Bundesverfassungsgericht schon heute absehbar. Symbolische Gesetzgebung, die die Strafbarkeit von angeblicher oder tatsächlicher Terror- Unterstützung noch weiter in ein diffuses Vorfeld verlagert, verhindert keine Anschläge, beschädigt aber den Rechtsstaat in seinem Kern. Radikalisierung und Terrorgefahr kann allenfalls mit qualifiziertem Sicherheitspersonal, besserer Ausstattung und internationaler Zusammenarbeit sowie langfristig primär mit Prävention angegangen werden“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für neue Anti-Terror-Maßnahmen. Korte weiter:
„Die Bundesregierung sollte die Frage beantworten, wie weit sie die Schraube immer neuer Grundrechtseingriffe eigentlich noch drehen will? Die Grundrechte mussten unter großen Opfern über Jahrhunderte hart erkämpft werden. Gesetze wie dieses befördern ihre rasche Abschaffung.
Der Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig und weitet die ohnehin schon problematische und grundrechtseinschränkende Vorfeldüberwachung noch weiter aus. Der Verfassungsgrundsatz, dass die Bürger strafbares und legales Verhalten eindeutig unterscheiden können müssen, wird verletzt. An dem Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat als Voraussetzung für ein Einschreiten von Sicherheitsbehörden ist in einem Rechtsstaat unbedingt festzuhalten. Wer daran rüttelt, legt die Axt an das Fundament unserer Gesellschaft. Das Strafrecht bietet der zur Strafverfolgung oder bei konkreter Anschlagsgefahr zur Gefahrenabwehr zuständigen Polizei bereits jetzt ein ausreichendes Instrumentarium.
Statt immer schärferer Gesetze bedarf es zur Bekämpfung des Djihadismus einer gesellschaftlichen Antwort: Das wichtigste ist die Prävention, die Radikalisierungstendenzen bei Jugendlichen entgegen wirkt, eine Wiedereingliederung ermöglicht und Familien, Freundinnen und Freunden von mutmaßlichen Djihadisten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot macht. Die Bundesregierung sollte ihre Hausaufgaben machen, diesen unbrauchbaren Gesetzentwurf wieder in der Schublade verschwinden lassen und stattdessen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, ihren Aufgaben effektiv nachkommen zu können. Insbesondere sollte schnellstmöglich mehr migrantisches Personal eingestellt und die Aneignung von interkultureller Kompetenz gefördert werden. Zudem ist die unsägliche Privatisierung polizeilicher Aufgaben zu beenden. Das wären konkrete Maßnahmen für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.“