Kein Datenschutzparadies
"Der Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten macht deutlich, dass der Schutz unserer Daten vor Missbrauch durch Staat und Unternehmen derzeit nicht gewährleistet werden kann. Angesichts der extrem gewachsenen Aufgaben von Datenschutzbehörden in der digitalen Welt ist eine Vervielfachung der Mittel und des Personals nicht nur angemessen, sondern rechtsstaatlich erforderlich", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum 25. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. Korte weiter:
"DIE LINKE unterstützt die Empfehlungen der Bundesdatenschutzbeauftragten. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest ihre Forderung, den Datenschutz stärker in die Parlamentsarbeit einzubinden und die Tätigkeitsberichte künftig im Plenum vorzustellen und zu debattieren, auch von der großen Koalition mitgetragen würde. Die standardmäßige Aufnahme von Stellungnahmen der Datenschutzbehörde in Gesetzentwürfen, analog zu denen des Normenkontrollrates, würde dem Parlament ignorante Koalitionspeinlichkeiten wie bei der Verfassungsschutzgesetzreform ersparen.
Voßhoffs Kritik am Ausbleiben von Konsequenzen aus den Snowden-Enthüllungen, am Fehlen von Regelungen für die ökonomische Datennutzung oder den Beschäftigtendatenschutz sowie an dauerhaften Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden legt die Defizite des Rechtsstaates frei. Sie macht deutlich, dass die Bundesrepublik absolut kein Datenschutzparadies ist, auch wenn die Bundesregierung gerne etwas anderes behauptet.
Einen positiven Punkt gilt es festzustellen: Als ehemalige Befürworterin von Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung hat sich Voßhoff nun offenbar einen kritischen Blick auf staatliche Überwachungsprojekte zu Eigen gemacht. Anders ausgedrückt: Die Bundesdatenschutzbeauftragte kommt langsam in ihrem Job an. Das gibt Grund zur Hoffnung, dass sogar Unionsabgeordnete für Datenschutz und Bürgerrechte zu gewinnen sein könnten, wenn sie sich einmal ernsthaft mit dem Thema, unserer Verfassung und den darin verankerten Grundrechten befassen würden."