Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Vorratsdatenspeicherung wird Fall für EuGH und Bundesverfassungsgericht

06.11.2015

„Die letzte verbliebene Chance auf eine politische Verhinderung der Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wurde leider nicht genutzt, da die rot-rot-grüne Landesregierung Thüringens heute mit ihrem Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat gescheitert ist. Diese Einberufung hätte zumindest die Möglichkeit geboten, einen Diskussions- und Verhandlungssprozess mit der Bundesregierung in Gang zu setzen, um ein erneutes Desaster vor den höchsten Gerichten zu verhindern. Dass nur Schleswig-Holstein Thüringen unterstützt hat und so nicht alle vorhandenen parlamentarisch-demokratischen Instrumente ausgeschöpft wurden, ist ein Armutszeugnis. Machtpolitik geht offenbar vor demokratischem Dialog und öffentlicher Auseinandersetzung“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

„DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell ab. Sie ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger und grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Nach dem Willen von Union und SPD werden künftig die Bürger unter Generalverdacht gestellt und alle Verbindungsdaten, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt.

Obwohl sich die Bundesregierung im Detail keinerlei Gedanken zur konkreten Umsetzung des Gesetzes in punkto Datensicherheit gemacht hat und lediglich darauf verweist, dass die Bundesnetzagentur in den nächsten Monaten entsprechende Verfahren „nach dem Stand der Technik“ im Benehmen mit dem BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragten festlegen werde, haben die Bundesländer mehrheitlich das Gesetz passieren lassen. Zwei Jahre nach Snowden sollte jedoch eigentlich allen klar sein, dass es diesen ‚hinreichenden Schutz‘ für die Vorratsdaten nicht gibt. Datenberge von solchem Ausmaß werden auch entsprechend große Begehrlichkeiten wecken.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Telefon- und Internet-Unternehmen die Mehrkosten für die Vorratsdatenspeicherung in Höhe von vermutlich 600 Millionen Euro in ihre Preisgestaltung einkalkulieren und an ihre Kunden weitergeben werden. Die Bürger werden somit demnächst sowohl über ihre Steuern als auch durch die Kommunikationsgebühren für ihre eigene Überwachung kräftig zur Kasse gebeten.

Man kann nur hoffen, dass EuGH und Bundesverfassungsgericht dem Gesetz einen Riegel vorschieben und den weiteren Weg in den Überwachungsstaat verhindern werden.“

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