EuGH-Urteil fordert verantwortungsvollen Umgang mit Bürgerrechten
„Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung zeigt deutlich, wie falsch es ist, unter dem Eindruck von Attentaten die Grundrechte der Bevölkerung zu beschneiden. Wenn dieser Erkenntnisgewinn nun auch bei Justizminister Maas und Innenminister de Maizière eintritt, hätte die Posse um das im Affekt verabschiedete Überwachungsgesetz wenigstens einen kleinen positiven Nebeneffekt. Auch das deutsche Gesetz, das nicht auf eine gezielte, sondern auf eine vom EuGH als zu schweren Eingriff in die Privatsphäre kritisierte anlasslose Datenspeicherung setzt, wird in Anbetracht des Urteils so keinen Bestand haben“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
„Die Bundesregierung sollte Schadensbegrenzung betreiben und das ‚Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten‘ unverzüglich zurücknehmen. Damit kann sie nicht nur Grundrechtsverletzungen und ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden für die Telefon- und Internetunternehmen begrenzen, denen für Vorbereitung und technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sonst geschätzte 600 Millionen Euro Mehrkosten entstehen würden.
Einen Nachweis für den Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung gibt es nicht, stattdessen ist wieder einmal klargestellt worden, dass die ab dem 1. Juli 2017 geplante Speicherung von Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat Grundrechte in unverhältnismäßiger Art und Weise einschränkt. Erst recht nach dem schrecklichen Verbrechen in Berlin müssen wir den hohen Wert von Grundrechten und des Rechtsstaats verantwortungsvoll beschützen und dürfen ihn nicht im Affekt der Angst opfern.“