"Vorratsdatenspeicherung erstmal erschöpft"
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am 22.6.2017 letztinstanzlich den Provider Spacenet von der Speicherungspflicht bei der Vorratsdatenspeicherung befreit, mit der Begründung, dass angesichts der „bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unionsrechtswidrigkeit der Speicherpflicht“ „schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug“ des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung bestehen kann. Am Mittwoch zog die Bundesnetzagentur nach hob die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für alle Provider auf. Jan Korte fordert die Bundesregierung auf, die Vorratsdatenspeicherung auch politisch zu begraben, da sie nicht nur ein Angriff auf die Grundrechte der Bevölkerung darstelle, sondern auch einen unnötigen wirtschaftlichen Schaden bedeute. Verschiedene Medien berichten über die Debatte:
"Vorratsdatenspeicherung wird ausgesetzt - was passiert nun?" Tagesthemen vom 29.6.2017
"Opposition will endgültiges Aus" Bayerischer Rundfunk am 29.6.2017
"Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht" netzpolitik.org am 28.6.2017
"Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus" Deutschlandfunk am 28.6.2017
"Vorratsdatenspeicherung erstmal erschöpft" Tagesspiegel vom 28.6.2017