Aufarbeitung der Geschichte des Kalten Krieges
Heute hatte ich einen sehr angenehmen Termin mit einem besonderen Gast: Der letzte Vorsitzende des DDR-Ministerrates Hans Modrow besuchte mich in meinem Büro und berichtete mir vom Ergebnis seiner Klage auf Akteneinsicht gegen den Bundesnachrichtendienst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 32 Jahre lang, von 1958 bis 1990, hat der BND Hans Modrow beobachtet und Erkenntnisse über ihn gesammelt. Nun muss der Auslandsgeheimdienst einen Großteil dieser Akten offenlegen. Das Urteil ist ein wichtiger Teilerfolg im Kampf für eine unabhängige Aufklärung und Aufarbeitung der Geschichte des Kalten Krieges.
Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung brauchen wir endlich einen offenen Umgang und eine breite geschichtspolitische Debatte über alle Aspekte des Kalten Krieges. Und dazu gehören eben auch die umfangreichen geheimdienstlichen Aktivitäten des Westens in der DDR. Es gilt etliche dunkle Flecken der Geschichte auszuleuchten, auf allen Seiten. Ich werde hier im Bundestag ebenfalls weiter am Thema dranbleiben.