Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Jan Korte und LINKE-Kreistagsfraktion begrüßen Grundsatzurteil zu Wohnkostenzuschüssen

Forderung nach Aussetzung der kommunalen Richtlinie

12.02.2019

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer und anhaltische LINKE-Bundestagsabgeordnete Jan Korte und die Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Salzlandkreises begrüßen das jüngste Urteil des Bundessozialgerichtes (Verhandlung B 14 AS 24/18 R) und sehen sich in ihrer langjährigen Kritik an zu niedrigen Wohnkostenzuschüssen durch die Jobcenter bestätigt.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel stellte in einem Grundsatzurteil fest, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter zur Ermittlung einer angemessenen Miete unzulässig sei und ordnete eine Überprüfung an. Geklagt hatten Betroffene aus dem Salzlandkreis, Börde und Harz. Die Landkreise hatten von einer Hamburger Firma eine Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die deutlich unter den Werten der aktuellen Wohngeldtabelle liegen. Mit dem Urteil werden die Fälle nun an das Landessozialgericht zurückverwiesen und die Jobcenter aufgefordert, ihre sogenannten „schlüssigen Konzepte“ entsprechend den Vorgaben des BSG nachzubessern.

Die LINKE-Fraktion im Kreistag des Salzlandkreises geht davon aus, dass das - zumindest für die Vergangenheit – nicht gelingen wird. Aus diesem Grund und um eine Klagewelle zu vermeiden fordert sie den Landrat auf, die aktuelle Handlungsanweisung zur Berechnung der Wohnkostenzuschüsse auszusetzen und den Bearbeitern vor Ort mehr Handlungsspielraum bei der Prüfung der Angemessenheit einzuräumen. Darüber hinaus wird der Landrat aufgefordert, schnellstmöglich ein den Vorgaben des BSG entsprechendes „schlüssiges Konzept“ erarbeiten zu lassen.

Der anhaltische Bundestagsabgeordnete erinnert in seiner Reaktion zum Grundsatzurteil an die seit vielen Jahren von der LINKEN, Sozialverbänden, Betroffenen und Wohnungsunternehmen geäußerte Kritik an den Richtlinien zur Ermittlung der Wohnkostenzuschüsse. Diese fielen vor allem durch ein Missverhältnis von in die Ermittlung eingeflossenen Angebots- und Bestandsmieten auf, die vielerorts wenig mit der Realität auf den örtlichen Wohnungsmärkten gemein hätten und die Wohnkostenzuschüsse zu Lasten der Betroffenen drückten.

„Die über Jahre hinweg zu geringen Wohnkostenzuschüsse haben sich vielerorts negativ ausgewirkt. Erwerbslose Familien sind weiter verarmt und wurden zu Zwangsumzügen gedrängt, soziale Brennpunkte haben sich in einigen Wohngebieten verschärft. Und nicht zuletzt wurde die städtebauliche Entwicklung ausgebremst, da Wohnungsunternehmen im Wissen um die soziale Lage ihrer Mieter von zeitgemäßer Sanierung einiger Wohnungsbestände abgesehen haben“, kritisiert Korte.

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