LINKE fordert höheren Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner
Am 1. Juli werden auf Grund der jährlichen Rentenerhöhung 48.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig. Insgesamt fünf Millionen Ruheständler müssen dann für einen Teil ihrer Rente Einkommenssteuer zahlen.
Dazu erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer und LINKE-Bundestagsabgeordnete Jan Korte: „Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für die steuerliche Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern ein. Deshalb bringt DIE LINKE aktuell einen entsprechenden Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages ein, der die Bundesregierung dazu auffordert, den steuerlichen Grundfreibetrag von heute 9.168 Euro sofort auf 12.600 Euro anzuheben. Damit könnten wir viele kleine Renten komplett von der Steuerpflicht befreien“, unterstreicht der anhaltische Abgeordnete.
„Außerdem soll die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung nicht schon im Jahr 2040, sondern erst 2070 abgeschlossen werden. Damit wollen wir die Doppelbesteuerung so weit wie möglich eindämmen“, fordert Korte.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2005 wurde damit begonnen, die Rentenbesteuerung schrittweise auf die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" umzustellen. Wer im Jahr 2019 in Rente geht, muss nur 78 Prozent seiner Alterseinkünfte versteuern. Für den Rentenjahrgang 2040 gilt dann aber erstmals, dass die gesamten Renteneinkünfte (100 Prozent) für die Bemessung der Steuerschuld herangezogen werden.
Was aber Viele nicht wissen: Mit der zunehmenden Besteuerung der Renten wird bis 2040 auch die steuerliche Belastung der Rentenbeiträge, die man während des Arbeitslebens zahlt, schrittweise zurückgefahren. Im Steuerchinesisch ausgedrückt heißt das dann, dass man heute nur 88 Prozent seiner Rentenbeiträge von der Steuer absetzen kann und 2040 werden es dann die kompletten Beiträge sein, die man bei der Steuererklärung angeben darf. Weitere Infos zum Thema gibt es auf: www.linksfraktion.de.