Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern in der Corona-Krise
Die Corona-Krise bestimmt gerade unser Leben. Viele machen sich Sorgen um die Gesundheit von Angehörigen und um die eigene. Die einen fürchten um ihre Jobs, manche haben sie verloren, während die anderen laufend Überstunden machen müssen.
Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Wirtschaft vorgeschlagen. Einige davon hat unsere Fraktion DIE LINKE im Bundestag unterstützt und dabei auf Lösungen zum Beispiel für Solo-Selbstständige gedrängt. Mit anderen Forderungen, zum Beispiel nach einem sofortigen Lohnzuschuss in Höhe von 500 Euro für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen und einer Erhöhung von Hartz-IV um 200 Euro haben wir uns nicht durchgesetzt. Wir werden dran bleiben. Denn erfolgreiches Handeln in einer Krise sollte daran gemessen werden, wie weit die Bevölkerung und vor allem die Allerschwächsten in der Gesellschaft davon profitieren, und nicht die Aktionäre.
Gerade in dieser Zeit ist Solidarität gefragt: Mit dem Einkauf für die Nachbarn, mit dem Kauf von Gutscheinen für Geschäfte oder Kneipen um die Ecke und auch international. Vor allem aber zeigt sich gerade der Wert eines funktionierenden Gemeinwesens. Das Zeitalter der Privatisierung und der Zerstörung des Sozialstaats ist endgültig vorbei. Ein gut aufgestelltes Gesundheits- und Sozialsystem, öffentliche Einrichtungen und funktionierende Kommunen zum Wohle aller wieder aufzubauen ist eine Aufgabe, die weit über die Krise hinausgeht.
Viele sind hart von Ausgangsbeschränkungen betroffen oder haben wirtschaftliche Probleme. Eine von meinem niedersächsischen Bundestagskollegen Victor Perli erstellte Liste von verschiedenen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen haben wir für Sachsen-Anhalt überarbeitet. Vielleicht findet der eine und die andere hier einen Tipp zum Umgang mit der schwierigen Situation:
Allgemeines/Entwicklungen
- Der Bundestag hat ein Hilfspaket in Höhe von 156 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
- Die Schuldenbremse wird – wie es die LINKE seit längerem fordert – ausgesetzt.
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
- Insgesamt sollen aus dem Topf des Bundeshaushalts 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bereitstehen
- Es können Zuschüsse von 9000 Euro für drei Monate (bis 5 Beschäftigte) und bis zu 15.000 Euro (bis 10 Beschäftigte) beantragt werden, insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Diese werden über die Landesinvestitionsbanken ausgezahlt (für Sachsen-Anhalt siehe unten). Weitere Informationen sind auf der Internetseite der jeweiligen Landesinvestitionsbank zu finden.
- Kleine Firmen, Selbstständige (auch Solo-Selbstständige), Musiker*innen, Fotograf*innen, Heilpraktiker*innen und Pfleger*innen usw. können bei der staatlichen KfW-Bank Hilfskredite beantragen. Diese Kredite werden über die Hausbanken ausgezahlt.
- Auch bei Unternehmen, die nur eine Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt haben, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
- Verdi hat für Solo-Selbstständige einen sehr guten FAQ zusammengestellt.
- Den Einwohner/innen in Sachsen-Anhalt empfehle ich auch einen Blick auf die Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Außerdem soll es steuerrechtliche Erleichterungen geben. Die Stundung von Steuerzahlungen wird ermöglicht. Die Vorauszahlung der Gewerbesteuer kann durch das Finanzamt auf null gesetzt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge sollen die örtlichen Finanzämter im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichten.
- Außerdem sollen Unternehmen von engen Insolvenzantragspflichten befreit werden, um Haftungsrisiken auszuschließen, wenn Zahlungsunfähigkeit droht, bevor die Hilfen die Unternehmen erreichen.
Die LINKE fordert zusätzliche soziale Garantien für kleine Unternehmen und Selbstständige. Unser Vorschlag ist ein Pandemie-Überbrückungsgeld für alle, deren Einkommen durch Corona gefährdet sind. Als Sofortmaßnahme müssen auch zinsfreie und langfristig gestreckte Darlehen für Selbstständige und Kleinunternehmen zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass mindestens für die Dauer der Krise, die Vermögensprüfung bei der Beantragung der Grundsicherung ausgesetzt wird.
Angestellte
- Angestellte, deren Arbeitgeber wegen der Pandemie in eine Krise geraten ist, können in der Krise in Kurzarbeit geschickt werden. Dabei werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten erstattet, der sich um die Maßnahmen und die Formalia selbst bemühen muss.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallen Nettolohns und kann mit Kindern auf 67 Prozent anwachsen.
- Der DGB hat ein FAQ für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusammengestellt.
- Auch wenn das Kurzarbeitergeld organisatorisch vor allem die Arbeitgeberseite betrifft, gibt es auch Fragen und Antworten dazu für Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur.
Die LINKE hat das Mittel der Kurzarbeit, dass sich schon in der Finanzkrise 2008/09 bewährt hat, unterstützt. Wir fordern aber, dass zusätzlich noch die Lohnausfälle kompensiert werden. Der Einkommensverlust durch das Kurzarbeitergeld kann für viele Menschen große Engpässe bis hin zur Zahlungsunfähigkeit bedeuten. Wir fordern eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent.
Weiter fordern wir einen besseren Schutz für Angestellte, die während der Krise ihrer normalen Arbeit nachgehen. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bestmöglichen Schutz ihrer Angestellten zu garantieren und wo es geht, die Arbeit von zu Hause zu erledigen, dies auch zu ermöglichen. In Berufen, die nicht ins „Homeoffice“ gehen können, wie Kassierer*innen, der Pflege, Rettungs- und Sanitätskräften, der Feuerwehr, Polizei, müssen Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Handschuhe, Abstandsregler, Glaskabinen usw.) zur Verfügung stehen.
Mieter*innen
- Wer wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr zahlen kann, soll nicht aus der Wohnung fliegen müssen.
- Diese Woche wird ein Gesetz beschlossen, nachdem Mieter*innen vom 1. April bis 20. September ihre Zahlungen aussetzen können, ohne dass die Vermieter*innen kündigen dürfen.
- Der MDR hat die wichtigsten Fragen zur Mietensituation in der Corona-Krise an Katrin Kroupová vom Dresdner Mieterverein gestellt.
Die LINKE kritisiert, dass die Mietzahlungen durch das geplante Gesetz nur aufgeschoben werden. Die entstehenden Schulden bei den Vermieter*innen bleiben und müssen im schlimmsten Fall ab September komplett nachgezahlt werden. Das könnte viele Menschen an die Existenzgrenze bringen. Hier muss nachgebessert und ausgeholfen werden. Es muss die Möglichkeit zu Stundungen geben. Vermieter*innen, für die der Mietausfall nicht selbst eine Existenzbedrohung darstellt, müssen nun mit in die Pflicht genommen werden. Vor allem die Wohnungskonzerne, die seit Jahren von den enormen Renditen in der Mietbranche profitiert haben, müssen nun wiederum ihren Beitrag leisten.
Eltern, Alleinerziehende
- Verdienstausfälle von Eltern und Alleinerziehenden, die sich wegen Kita- und Schulschließungen ergeben, sollen aufgefangen werden.
- Geringeres Einkommen wegen Kurzarbeit soll mit einem erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag kompensiert werden.
- Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen Verdienstausfälle haben, sollen vom Staat mit bis zu 2016 Euro im Monat entschädigt werden. Die Entschädigung soll 67 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Sie soll für Kinder bis 12 Jahre gelten und für maximal sechs Wochen gelten.
Die LINKE sagt klar: Wenn Schulen und Kitas schließen, können die Eltern nicht arbeiten. In der Krise brauchen Kinder ihre Eltern und Eltern ihre Kinder. Familien und Alleinerziehende brauchen daher jetzt die Hilfe der Gemeinschaft mehr denn je. Die LINKE fordert für sie eine Entgeldgarantie bei Schließungen.
Empfänger*innen von Sozialleistungen
- Für Empfänger*innen von Sozialleistungen gilt: Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen wegen Corona.
Die Regelsätze für von Armut betroffene Rentnerinnen und Rentner sowie und Hartz IV-Betroffene sind schon im Alltag viel zu niedrig. Von den Auswirkungen der Corona-Krise werden insbesondere die ärmsten Bevölkerungsgruppen besonders betroffen. Wir fordern einen schnellen und unbürokratischen Pandemiezuschlag auf Sozialleistungen nach dem SGB II, III und XII.