Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Arbeitslosengeld in Sachsen-Anhalt bundesweit am niedrigsten

01.04.2021

Die niedrigste durchschnittliche Anspruchshöhe beim Arbeitslosengeld nach Bundesländern gab es im Jahr 2020 mit 883 Euro in Sachsen-Anhalt. Von den 27.548 Arbeitslosengeldbeziehenden im Jahresdurchschnitt 2020 in Sachsen-Anhalt bezogen 70,2 Prozent (19.336 Personen) ein Arbeitslosengeld von unter 1.000 Euro.

Die durchschnittliche Anspruchshöhe beim Arbeitslosengeld lag im Jahresdurchschnitt 2020 bundesweit bei 1.024 EUR. In Ostdeutschland waren es 937 EUR und in Westdeutschland 1.047 EUR. In Ostdeutschland lag der Anteil von Arbeitslosengeldbeträgen unter 1.000 Euro bei 65,2 Prozent, in Westdeutschland bei 53,8 Prozent. Dies geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der anhaltische LINKE-Bundestagsabgeordnete Jan Korte ausgewertet hat.

Korte: „Durch die Corona-Pandemie haben zigtausende Beschäftigte ihren Job verloren. Ein Wendepunkt ist nicht abzusehen. Für viele Betroffene ist das Arbeitslosengeld zu niedrig, um damit über die Runden kommen zu können. Sachsen-Anhalt und mein Wahlkreis Anhalt sind leider in besonderem Maße betroffen. Die viel zu niedrigen Löhne ziehen ein entsprechend geringes Arbeitslosengeld nach sich. Es ist ein Skandal, dass in unserer Region mehr als 30 Jahre nach der Wende Erwerbslose im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt mit 141 Euro weniger Arbeitslosengeld über die Runden kommen müssen. Der Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist in einem ersten Schritt auf 12 Euro die Stunde anzuheben. Systematische Niedriglohnbeschäftigung wie Leiharbeit muss abgeschafft werden. Das existenzsichernde Normalarbeitsverhältnis muss für deutlich mehr Menschen möglich werden."

Korte weiter: „Grundsätzlich muss das System der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. DIE LINKE plädiert für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Es geht aber auch darum, dass wieder mehr Menschen überhaupt Zugang erhalten. Der Anspruch soll bereits nach 4 Monaten Beitragszeit entstehen. Grundsätzlich muss die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden. Als Sofortmaßnahme muss die Bundesregierung die Sonderregelung zur dreimonatigen Verlängerung des Arbeitslosengeldes aufgrund der Corona-Krise schnellstmöglich wieder auflegen. Seit Monaten wenden sich diesbezüglich verzweifelte Betroffene auch aus meinem Wahlkreis Anhalt an die Linksfraktion, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft."

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