Unions-Innenminister wollen Ausnahmen im Anti-Terror-Kampf zur Regel machen
»Die Unions-Innenminister haben sich heute offenbar von dem Ziel verabschiedet, den Terror zu besiegen. Anders ist es nicht zu verstehen, dass sie die Anti-Terror-Gesetze, die als Reaktion auf den 11. September 2001 verabschiedet wurden, nicht nur verlängern, sondern entfristen wollen«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Forderungen der Unions-Innenminister, die 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze zu entfristen. Korte weiter:
»Für die Notwendigkeit der Eingriffsbefugnisse existiert bis heute kein einziger Nachweis. In keinem einzigen Fall hat die Bundesregierung bislang konkrete Erkenntnisse aus den erweiterten Eingriffsbefugnissen als ausschlaggebend für die Verhinderung von Anschlägen oder für Ermittlungserfolge benannt. Die Gesetze ohne diesen Nachweis zu verlängern, ist fahrlässig, sie zu entfristen ist eine Kapitulation des Rechtsstaates vor dem Schreckgespenst des Terrorismus.
Die Anti-Terror-Gesetze haben bis an die Grenzen der Verfassung gehende Eingriffsbefugnisse ermöglicht, vor allem für die Geheimdienste. Selbst der von der Bundesregierung bestellte Gutachter Professor Heinrich Wolff hat festgestellt, dass nicht alle Befugnisse verfassungsrechtlich unbedenklich sind.
DIE LINKE besteht weiterhin auf einer unabhängigen und bürgerrechtlichen Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze, auch der zahlreichen nicht befristeten Regelungen. Wer den demokratischen Rechtsstaat schützen will, darf Bürgerrechte und Verfassung nicht zur lästigen Nebensache machen.«