Videoüberwachung zurückdrängen
»Die massive Zunahme von privater und staatlicher Videoüberwachung ist ein Zeichen für den fortschreitenden Präventionsstaat. Alle Menschen ohne Verdachtsmomente zu erfassen ist völlig unverhältnismäßig.
Die Initiative der Datenschutzbeauftragten gegen die ausufernde Videoüberwachung in Einkaufszentren ist deshalb ein richtiger Schritt und nur zu begrüßen. Videoüberwachung darf nicht zur Standardmaßnahme werden. Vielmehr sind menschliche Lösungen im wahrsten Sinne des Wortes gefragt«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur Kritik mehrerer Landesdatenschutz-Behörden an der großflächigen, rechtswidrigen Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe. Korte weiter:
»Solange die Rechte anderer nicht verletzt werden, haben alle das Recht, im öffentlichen Raum zu tun und zu lassen, was sie wollen, ohne dabei permanent der Beobachtung einer staatlichen oder sonstigen Stelle ausgesetzt zu sein. Die Installation von Videokameras ist immer ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf Datenschutz derjenigen, die gefilmt werden. Moderne Videoüberwachungsanlagen haben ständig alle Personen im Blick, die sich im überwachten Bereich aufhalten. Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn sie der Wahrung eines berechtigten Interesses dient, und auch nur dann, wenn dies auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann. Das ist bei der Überwachung von Toiletteneingängen, Mitarbeiterumkleideräumen oder Rolltreppen nicht der Fall.
Die Situation in Großbritannien sollte eine Warnung sein: Die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes mit Milliardeninvestitionen in Überwachungstechnik hat dort nicht zu mehr Sicherheit geführt, nur zu mehr Bespitzelung.«