NS-Akten des BND unverzüglich freigeben
»Die Blockadepolitik des Kanzleramtes ist nicht länger hinnehmbar. Die Bundesregierung muss endlich Licht in die dunkle Vergangenheit der frühen Bundesrepublik bringen und die Geheimdienstakten aus den fünfziger bis siebziger Jahren für die Öffentlichkeit freigeben.
Dass sie erst durch Rechtsanwälte und Gerichte dazu gezwungen werden muss, ist ein Skandal«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zu einer Meldung der »Bild«, wonach die BND-Vorgängerorganisation bereits 1952 das Versteck von Adolf Eichmann in Argentinien kannte. Korte weiter:
»65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist eine Geheimhaltung von Akten, welche z.B. die Rolle von Einrichtungen des Bundes bei der Verfolgung oder Deckung von Naziverbrechern nachvollziehbar machen könnten, in keiner Weise mehr zu vertreten.
Nur wenn die Akten des BND und seiner Vorgängerorganisation zur NS-Vergangenheit der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden, gewinnt die Bundesregierung Glaubwürdigkeit in Sachen Vergangenheitsbewältigung.«