SWIFT sofort aussetzen
»Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA, wie sie der Bundesdatenschutzbeauftragte oder der Deutsche Anwaltverein überzeugend vortragen, müssen ernst genommen werden. Das Abkommen verletzt unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und muss aufgrund seines verfassungswidrigen Charakters sofort ausgesetzt werden«, fordert Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
»Das neue SWIFT-Abkommen entspricht weder dem Grundgesetz noch dem durch die EG-Datenschutzrichtlinie vorgegebenen Datenschutzniveau. Unverzichtbare und bewährte Standards werden dabei bewusst unterlaufen. Die vorgesehene Speicherungsdauer von fünf Jahren ist völlig unverhältnismäßig und sowohl die Datenschutzkontrollen als auch die Klagemöglichkeiten der Betroffenen sind lachhaft. Sowohl der politische Druck der USA, als auch eigene Pläne, die Überwachung der europäischen Bürgerinnen und Bürger weiter auszubauen, haben zu diesem Datenschutzfiasko geführt.
Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass sowohl der Umfang der Datenübermittlung, als auch die Kriterien für den Datenzugriff oder eine mögliche Weitergabe an Drittstaaten überhaupt nicht eingegrenzt werden und auch durch eventuelle Nachbesserungen nicht eingrenzbar sind, dann liegt in der Schutzpflicht der Bundesregierung, hier endlich die Reißleine zu ziehen.«