»Colonia Dignidad»-Urteil ist gutes Signal für Kampf gegen Straflosigkeit
»Dies ist endlich einmal eine gute Nachricht in Sachen »Colonia Dignidad«. Die Urteile in Chile gegen Mitglieder des chilenischen Geheimdienstes DINA und Angehörige der deutschen Sekte sind ein gutes Signal. Auch hierzulande muss endlich die Aufarbeitung und Verfolgung der Verbrechen der Kolonie vorankommen.
Vor allem die nordrhein-westfälische Justiz ist jetzt dringend gefordert im Fall des geflohenen Sektenarztes Hartmut Hopp intensiv zu ermitteln und sich mit den chilenischen Behörden auszutauschen, damit Straflosigkeit verhindert wird. Ich begrüße daher ausdrücklich die Ankündigung der Krefelder Staatsanwaltschaft, Hopp Mitte Februar vernehmen zu wollen«, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Korte weiter:
»Die Tatsache, dass das von Richter Zepeda verkündete erstinstanzliche Urteil im Fall um das Verschwindenlassen und die Ermordung von Juan Maino, Elizabeth Rekas, und Antonio Elizondo im Jahr 1976, das erste chilenische Gerichtsurteil ist, in dem Mitglieder der »Colonia Dignidad« wegen Verbrechen an chilenischen Oppositionellen verurteilt werden, spricht für sich. Bei der Aufarbeitung der Verbrechen der Diktatur mahlen die Mühlen der chilenischen Justiz extrem langsam, aber immerhin sie mahlen. Es ist gut, dass das Gericht die systematische Ermordung von Regimegegnern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft hat. Das Urteil gibt all denen Recht, die schon seit Jahrzehnten darauf hinweisen, dass die Verantwortung für die massenhaften Verbrechen, die im Zusammenhang mit der »Colonia Dignidad« (CD) begangen wurden, bei der »illegalen Vereinigung« von Mitgliedern des Pinochet-Geheimdienstes »Direcciòn de Inteligencia Nacional« (DINA) und der CD liegt. Der Geheimdienst betrieb während der Diktatur auf dem Gelände der CD ein geheimes Haft- und Folterzentrum, in dem mit Hilfe der kriminellen Führung der Kolonie vermutlich weit über 100 Regimegegner ermordet wurden.
Neben Manuel Contreras, dem ehemaligen Chef der DINA und einer der mächtigsten und gefürchtetsten Personen während der Pinochet-Diktatur, wurden zwei weitere DINA-Agenten zu 10, bzw. 5 Jahren Haft verurteilt. Die CD-Mitglieder Gerhard Mücke und Karl van den Berg wurden zu 5 Jahren (+1 Tag) Haft verurteilt. Gegen Hartmut Hopp, der ebenfalls angeklagt war, wurde das Verfahren - wie bei Landesflucht üblich - vorläufig eingestellt und die deutsche Justiz um Auslieferung von Hartmut Hopp gebeten. Hier ist nun in erster Linie die Staatsanwaltschaft Krefeld gefordert. Die Ankündigung Hopp demnächst vernehmen zu wollen werte ich als ersten Schritt in die richtige Richtung. Damit auch in der Bundesrepublik dieses dunkle Kapitel deutscher Außenpolitik juristisch und politisch aufgearbeitet werden kann, muss sich aber auch die Bundesregierung bewegen und endlich alle Geheimdienstakten zur CD für die wissenschaftliche Aufarbeitung zugänglich zu machen. Ich erwarte außerdem, dass die Bundesregierung Schritte unternimmt, damit die Ermittlungsverfahren deutscher Justizbehörden z.B. durch einen verbesserten Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Chile beschleunigt und die Kommunikation auf Ebene der Justiz- und Ermittlungsbehörden verstärkt wird.«