Ein Rechtsstaat überwacht nicht
»Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur unverhältnismäßig, es geht komplett am Ziel der Abwehr erheblicher Gefahren vorbei«, so Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und deren Datenschutzexperte, zur heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Korte weiter:
»Dass von verschiedensten Parteien und einer großen Anzahl Klägerinnen und Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch erhoben wird, spricht für sich. Viele Bürgerinnen und Bürger haben ganz klar begriffen, dass der Staat sie mit der Vorratsdatenspeicherung ausnahmslos unter Verdacht stellt, auch wenn Sie sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen. Hätte es den Mobilfunk in der Entstehungszeit von George Orwells Roman ‚1984′ schon gegeben, hätte der ‚Große Bruder’ sicherlich nicht auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten wollen.
So ist es mit diesem mächtigen Überwachungsinstrument zum Beispiel möglich, von allen Mobilfunknutzern Bewegungsprofile zu erstellen. Oder komplett nachzuvollziehen, wer mit wem kommuniziert - sei es über die Telefonanschlüsse oder per E-Mail. Diese Möglichkeiten werden bestehen bleiben, auch wenn das Verfassungsgericht den Verwenderkreis der Daten einschränken sollte. Was hingegen nicht möglich ist, ist die Verhinderung oder Verfolgung schwerer Verbrechen. Denn wer im Geheimen kommunizieren will, kann und wird dies mit wenig Aufwand auch tun.
Im Sinne der Bürgerrechte müsste am Ende der Debatte vor dem Bundesverfassungsgericht die Aussage stehen: Ein demokratischer Rechtsstaat setzt seine Bürgerinnen und Bürger nicht einer ständigen Überwachung aus.
Die Tatsache, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun beim Verfassungsgericht gegen sich selbst klagt, veranschaulicht, welche Probleme die FDP in der neuen Regierung noch haben wird. Der unter CDU/CSU und SPD eingeschlagene innenpolitische Kurs in der Bundesrepublik und in Europa muss in Richtung Bürgerrechte korrigiert werden. Das zu gewährleisten, auch im Hinblick auf die Umsetzung eines eventuell entschärften Gesetzes zur Vorratdatenspeicherung, muss ein Mindestanspruch an eine Partei sein, die sich selbst als Bürgerrechtspartei bezeichnet.«