Erste Bewährungsprobe für de Maiziere und Leutheusser-Schnarrenberger
Zu der offenbar erzielten Einigung über die Weitergabe von europäischen Bankdaten an US-amerikanische Sicherheits- und Geheimdienststellen, erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion:
Mehrere Informationen deuten darauf hin, dass es zwischen der Europäischen Union und den USA zu einer endgültigen Lösung im Streit um den Austausch von Bankdaten gekommen ist. Ein entsprechender Vertrag, der ein Übergangsabkommen ablösen wird, soll dem EU-Ministerrat für Justiz und Inneres am 30. November zur Verabschiedung vorgelegt werden. Seit 2001 ziehen sich US-amerikanische Sicherheits- und Geheimdienste Bankdaten von den Servern des Finanzdienstleisters SWIFT, welches den weltweiten Nachrichtenaustausch von über 8000 Geldinstituten organisiert.
Die Übermittlung und Speicherung dieser hoch sensiblen personenbezogenen Daten erfolgt verdachtsunabhängig und stellt damit einen schweren Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU und der Bundesrepublik dar. Besonders pikant: Das neue SWIFT-Abkommen soll einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im zuständigen Ministerrat unterzeichnet werden. Damit werden dem Europäischen Parlament wichtige Mitspracherechte entzogen.
Seit Jahren kritisiert DIE LINKE den millionenfachen Datenaustausch zwischen europäischen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden. Die nun rechtlich fragwürdige Verankerung des Austauschs von Bankdaten in einem langfristigen Vertragswerk ist ein weiterer Baustein im Fundament eines wachsenden Überwachungsnetzes. Denn die Daten werden verdachtsunabhängig übermittelt und für unbestimmte Zeit gespeichert. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die entsprechenden Daten an Drittstaaten weitergereicht werden. Ein wirksames Auskunftsrecht wird den Betroffenen ebenfalls nicht gewährt.
DIE LINKE fordert den Innen- und die Justizministerin auf, dem Vertrag auf der EU-Ministerratssitzung am 30. November 2009 ihre Zustimmung zu verweigern, den Deutschen Bundestag in dieser Frage zu konsultieren und den entsprechenden Fachausschüssen umgehend alle Informationen zum Vertragswerk zuzuleiten.