Auf Datenschutzauditgesetz in dieser Form besser verzichten
»Die vorgelegten Regelungen zur Neuordnung des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, des Adresshandels und der Markt- und Meinungsforschung (Datenschutzauditgesetz) sind aus verschiedenen Gründen ungeeignet. Das selbstgesteckte Ziel, dadurch künftig die Betroffenen über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten selbst entscheiden zu lassen, wird klar verfehlt«, erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
»Die Lobbytätigkeit der betroffenen Branchen führte bereits im Gesetzentwurf zu so unübersichtlichen Regelungen, dass ihre Einhaltung nicht erwartet werden kann. Die vielfältigen und unübersichtlichen Ausnahmetatbestände führen zu einem einzigen Regelungswirrwarr. Doch damit nicht genug: Nachdem sich bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angedeutet hatte, dass die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf eigentlich ablehnen, führte die monatelange Kampagne der Unternehmen jetzt offenbar zum Aus des ganzen Vorhabens. CDU/CSU und SPD sind offensichtlich nicht dazu bereit den nötigen Paradigmenwechsel zu einwilligungsabhängiger Datenverwendung mitzutragen. Damit würde das einzige konsequente Ergebnis des sogenannten Datenschutzgipfels von Bundesinnenminister Schäuble auch noch beerdigt. Bleibt es dabei, dann ist auch der letzte Versuch der Koalition, den Datenschutz in dieser Legislaturperiode zu stärken, grandios gescheitert. Der Gipfelstürmer Schäuble endet so als Bezwinger des Datenschutzmaulwurfhügels.
Als Fazit bleibt: Die alle Fachdiskussionen und praktischen Erfahrungen ignorierende Umsetzung beschädigt das Instrument ‚Gütesiegel’ mehr als dass sie ihm nutzt. Es würde der Sache eher dienen, auf dieses Gesetz vollständig zu verzichten.«