Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht weiter
»Eine endgültige Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist mit diesem Urteil nicht gefallen«, erklärt Jan Korte, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgewiesen hat. Da die Entscheidung nur die formale Frage der Rechtsgrundlage und nicht die Inhalte der verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten EU-Bevölkerung betreffe, so Korte, bleibe er weiterhin optimistisch, was den Ausgang der Klagen zehntausender Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH angehe:
»Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht und der EuGH, wie in den jüngsten Entscheidungen Karlsruhes zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich feststellen werden, dass die Vorratsdatenspeicherung eine eklatante Verletzung der Grund- und Bürgerrechte darstellt.
Die große Koalition sollte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schon jetzt aufheben und von ihrem Plan, Internet-Anbieter zur anlasslosen Surfprotokollierung im Internet zu ermächtigen, Abstand nehmen. Statt weitere Verfassungsbrüche zu begehen - wie jüngst beim Lauschangriff, dem Luftsicherheitsgesetz oder dem Europäischen Haftbefehl - müssen endlich alle bereits beschlossenen Sicherheitsgesetze auf ihren Grundrechtsgehalt hin überprüft werden. DIE LINKE wird die Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung weiter unterstützen.«