Skepsis ist angebracht
Zur bröckelnden Front der BKA-Gesetz-Befürworter im Bundesrat erklärt das Mitglied im Parteivorstand Jan Korte (MdB):
Nach den Landesverbänden in Schleswig-Holstein und Sachsen hat nun auch die SPD Sachsen-Anhalts Bedenken an dem vom Bundestag beschlossenen BKA-Gesetz geäußert und ein negatives Votum des Landes im Bundesrat in Aussicht gestellt.
Doch Skepsis ist angebracht. Auch wenn es im Moment danach aussieht, dass das BKA-Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet und der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss, so ist das Gesetz damit nicht vom Tisch. Denn alle »aufrechten» SPDler aus den Ländern lassen gleichzeitig zu ihrer Kritik verlauten, dass sie grundsätzlich für ein BKA-Gesetz sind. Lediglich Nachbesserung in Sachen Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten und eine Festschreibung von richterlichen Beschlüssen für Online-Durchsuchungen sollen Eingang in ein verändertes BKA-Gesetz finden. Das Ziel, das BKA zu einem weiteren Geheimdienst auszubauen, der Wohnungen betreten und audiovisuell verwanzen darf, soll bleiben.
Die Kritik einiger SPD-Länder an dem umstrittenen Gesetz wird vor allem durch die Angst genährt, es könnte dem Richterspruch in Karlsruhe nicht Stand halten. Darauf haben sämtliche Oppositionsparteien im Bundestag bereits vielfach hingewiesen und Klagen angedroht. DIE LINKE war und ist jedoch die einzige Partei, die einen sofortigen Stopp des gesamten BKA-Gesetzes fordert und stattdessen eine Evaluierung aller bislang verabschiedeten Sicherheitsgesetze im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verlangt. Einzelne Schönheitskorrekturen am Gesetz tragen nicht dazu bei, die Grund- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik zu wahren. DIE LINKE fordert einen wirklichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Deutschland und Europa.