BKA-Gesetz nicht einbringen
Nach dem Ende der Ressortabstimmungen soll das BKA-Gesetz nun an die Länder gehen und noch vor der Sommerpause im Bundestag behandelt werden. Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte kritisiert die vorschnelle Einbringung des BKA-Gesetzes als völlig grotesk.
Korte weiter: »Wenige Wochen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Online-Durchsuchung in NRW gekippt hat, zeigt sich die Bundesregierung weiter beratungsresistent und besteht auf das BKA-Gesetz im Schnellverfahren. Damit riskiert die sie fahrlässigerweise, ein weiteres Gesetz durchzudrücken, das womöglich nicht verfassungskonform ist. Das BKA-Gesetz macht private Computer zu leichter Beute für die Überwachungsbehörde. Es will den großen Lauschangriff wieder einführen und es tastet zahlreiche Grundrechte an. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Journalisten oder Geistlichen steht ebenso auf dem Spiel wie das junge Computer-Grundrecht oder die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will, statt sich Zeit zu lassen für eine intensive Prüfung, wie und ob ein solches Gesetz mit den Grundrechten vereinbar sein kann. Wenig überraschend hingegen ist, dass die SPD jeden Angriff auf die Grundrechte mitmacht, den Schäuble und die Union sich wünschen. Jetzt weiß auch der Letzte, dass auf die SPD in Sachen Grundrechten kein Verlass ist.
Ich lege dem Bundestag und den Regierungsfraktionen den Antrag der LINKEN ans Herz, der eine grundsätzliche Überprüfung aller Gesetze auf Vereinbarkeit mit dem neuen Grundrecht fordert. Das wäre allemal besser, als mit der Keule gegen demokratische Rechte vorzugehen und weitere Schlappen vor dem Verfassungsgericht zu riskieren».