Erst Fluggastdaten, nun KfZ-Kennzeichenerfassung
Zum Verfahren über den Abgleich von KfZ-Kennzeichen vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE:
Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hegt berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der KfZ-Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein mit dem Grundgesetz. Besonders im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist die derzeitige Handhabung in Wiesbaden und Kiel zumindest fragwürdig.
Auch eine Verhältnismäßigkeit ist bei diesem Vorgang kaum zu erkennen, eine Evaluierung oder nennenswerte Erfolge der Maßnahme sind nicht bekannt. Würde aber diese Praxis bundesweit geübt werden, wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Denn bereits heute ließen sich über die Kennzeichenerfassungen Bewegungsprofile von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern erstellen. Ich hoffe deshalb auf eine eindeutige und bürgerrechtsfreundliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2008.
Da hilft es auch nicht, wenn CDU und SPD versichern, die Kennzeichen würden lediglich mit zwei Fahndungslisten des BKA abgeglichen. Diese Zusicherung soll in keinem der Gesetze geregelt sein. Überhaupt eignet sich der unscharfe Wortlauf der Vorschriften ganz besonders dazu, alle, die einen Führerschein besitzen, in ein immer dichter werdendes Netz von staatlicher Überwachung zu drängen. Allein die Nutzung öffentlicher Straßen macht den Bürger zukünftig zu einem Verdächtigen.
Von der Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen kann also keine Rede sein. Vielmehr werden wiederholt Bürgerinnen und Bürger unter allgemeinen Verdacht gestellt. Dies verwundert nicht, schließlich ist das Besteigen eines Flugzeuges in Deutschland seit letzter Woche Grund genug, um als (terrorismus-)verdächtig zu gelten.