Koalition riskiert bei Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbruch
Zur beabsichtigten Änderung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und Einführung der Vorratsdatenspeicherung erklärt Jan Korte (DIE LINKE), Mitglied im Innenausschuss:
Die Koalition hat die abschließende Beratung der Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachung kurzfristig für kommenden Freitag auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Damit riskiert sie einen Verfassungsbruch. Die meisten Experten bezweifeln, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist. Aus diesem Grunde ist am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage Irlands anhängig. In Deutschland haben mehr als 7.000 Menschen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.
Im Schnellverfahren mit nur 30 Minuten Debatte will die Bundesregierung am Freitag ihre verhängnisvollen Pläne umsetzen. Kein Telefonat, keine SMS, keine Einwahl ins Internet wird mehr privat bleiben. Der Gesetzentwurf ist eine Unterhöhlung des Berufsgeheimnisses von Ärzten und Rechtsanwälten. Für Journalisten sind das Redaktionsgeheimnis und der Quellenschutz und damit die Pressefreiheit in Gefahr.
Die Änderungen, die auf Verlangen der SPD am Gesetzentwurf vorgenommen wurden, sind homöopathisch. Nach wie vor sind der Quellenschutz und das Berufsgeheimnis nicht geschützt, sondern Spielball der Behörden. Dafür hat es auf dem kurzen Dienstweg zahlreiche Verschlechterungen an einem ohnehin schlechten Entwurf gegeben: Die Anordnungsdauer der heimlichen Fahndungsmaßnahmen wurde verlängert, Berichtspflichten und Transparenz reduziert.
Der kommende Freitag wird die letzte Chance für die Koalition und Justizministerin Brigitte Zypries sein, ein höchstwahrscheinlich verfassungswidriges Gesetz zu stoppen. Union und SPD sollten diese Chance nicht verstreichen lassen.