»Kriegsverräter» werden offenbar doch nicht pauschal rehabilitiert
Nach der Ankündigung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), für die Rehabilitierung so genannter Kriegsverräter eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, kommt nun ein indirektes Dementi aus dem Ministerium.
In der Frage der Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile hat Brigitte Zypries jetzt einen Rückzug auf Raten angetreten. Wie mir das Bundesjustizministerium mitgeteilt hat, wird derzeit geprüft, »ob eine Gesetzesänderung geboten ist». Deshalb könne nicht gesagt werden, »ob und wann Arbeitsergebnisse dem Parlament vorgelegt werden» können. Das Ministerium sieht auch keinen Grund zur Eile, weil »bereits heute auf Antrag oder von Amts wegen durch Einzelprüfung festgestellt werden kann, dass die NS-Militärgerichtsurteile wegen Kriegsverrats aufgehoben sind». Gerade diese Einzelfallprüfung wurde aber wiederholt durch die Hinterbliebenen und die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz als unzumutbar kritisiert.
Der Vorgang ist vor allem deshalb schockierend, weil Zypries den Betroffenen und Hinterbliebenen noch im Juni eine gesetzliche Grundlage zur Rehabilitierung so genannter Kriegsverräter in Aussicht gestellt hatte. Bereits am 10. Mai wurde ein Gesetzentwurf der LINKEN zur pauschalen Rehabilitierung im Bundestag beraten. Die Reaktionen aus den Reihen der großen Koalition waren schockierend. Sie erklären auch, warum Zypries jetzt versucht, das Projekt stillschweigend zu beerdigen.
Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, ihre Zusagen einzuhalten und umgehend mit der Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesänderung zu beginnen oder dem Gesetzentwurf der LINKEN ihre Zustimmung zu geben. Andernfalls bliebe nur festzuhalten, dass die Aufarbeitung der NS-Militärgerichtsbarkeit im Bundesjustizministerium offenbar in falschen Händen ist.