Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Schnüffelaufwand bei Emailüberwachung unkontrolliert und unverhältnismäßig

24.05.2012

Schnüffelaufwand bei Emailüberwachung unkontrolliert und unverhältnismäßig

Berlin –»Das Ausmaß der elektronischen Überwachung durch die deutschen Geheimdienste ist vermutlich viel größer als bislang angenommen. Es ist zudem unklar wie sichergestellt wird, dass die Geheimdienste sich tatsächlich auf die Überwachung einer ‚erlaubten‘ Quote von 20 Prozent der digitalen Kommunikation beschränken: Denn die vier Provider sind gegenüber dem Bundesnachrichtendienst zur vollständigen Übergabe aller Daten verpflichtet», kommentieren die Abgeordneten der Linksfraktion Jan Korte und Andrej Hunko die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage »Strategische Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes».

Hunko weiter: »Angeblich habe die elektronische Schnüffelei ,wesentlich zur Aufklärung oder Abwehr schwerer Straftaten beigetragen'. Die Bundesregierung selbst trägt jedoch nichts zur Erhellung dieses groß angelegten Angriffs auf die informationelle Selbstbestimmung bei: Wesentliche Aspekte werden in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt und damit der öffentlichen Diskussion entzogen. Abgeordnete dürfen die geheim gehaltenen Informationen nicht durch Netzaktivisten, Bürgerrechtler oder Anwälte bewerten lassen.

Stattdessen werden wie von autoritären Regimes Anwendungen der deutschen Firmen Utimaco, Ipoque oder Trovicor genutzt, um möglichst tief in die private digitale Kommunikation einzudringen. Ich gehe davon aus, dass der Auslandsgeheimdienst auch ausländische Rechner mit Trojanern ausspioniert.»

Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: »Die Antwort der Bundesregierung schürt weiteres Misstrauen zur Verwendung sicherer Kommunikationstechniken: Je nach ‚Art und Qualität der Verschlüsselung‘ seien Behörden in der Lage, Verfahren wie SSH oder PGP zu entschlüsseln und auszuwerten.

Fraglich ist auch, wie technisch unterschieden werden kann, welche Kommunikation nicht als ‚innerdeutscher‘ Verkehr anzusehen ist. Denn Inlandsspionage ist diesem Dienst grundsätzlich verboten. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage nach den Kriterien, wonach die 16.400 Suchwörter ausgewählt wurden.

Die Bundesregierung wirft mehr Fragen und Zweifel auf, als dass die Öffentlichkeit über das Ausmaß der staatlichen Telekommunikationsüberwachung aufgeklärt wird. Demokratische Kontrolle sieht anders aus.»


Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN:  "'Strategische Fernmeldeaufklärung' durch Geheimdienste des Bundes".

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