Meldegesetz muss grundsätzlich überarbeitet werden
"Ich begrüße, dass der Bundesrat das Meldegesetz gestoppt und Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) angekündigt hat, das Meldegesetz grundlegend zu überarbeiten. Bei Versprechungen und Ankündigungen darf es aber nicht bleiben. Die bisherigen Ländervorschläge sind absolut ungenügend; sie müssen nachgebessert und vor allem thematisch erweitert werden. Lediglich bei der Frage der Einwilligung für die Meldedatenabfrage anzusetzen, reicht gar nicht aus, um das Melderecht datenschutzrechtlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Entscheidung des Bundesrates über das Meldegesetz. Korte weiter:
"Zwischen den vollmundigen Erklärungen und den bisherigen Vorschlägen der Länderinnenminister klafft eine enorme Lücke. Wenn Kurt Beck und Länderkollegen es ernst meinen und nicht nur Augenwischerei betreiben, dann müssen sie ihre Entwürfe zurückziehen und noch einmal von vorn anfangen. Wir brauchen ein Melderecht, das tatsächlich das Grundrecht der Bürger auf informelle Selbstbestimmung vor Profitinteressen schützt. Neben einer klaren Regelung, die Melderegisterauskünfte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen beim Meldeamt erlaubt, müssen die Meldedaten insgesamt auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Ihre Verwendung muss zudem einer strikten Zweckbindung unterliegen. Der Bundesrat sollte ebenfalls dafür sorgen, dass die Hotelmeldepflicht und die Vermieter-Mitwirkungspflicht aus dem Gesetz gestrichen werden. Melderegister dürfen weder zum Datenpool privater Unternehmen werden noch als Vorratsdatenspeicherung der Sicherheitsbehörden dienen."