Nein zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
Rede zu Protokoll zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Übermittlung von Fluggastdaten nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben (Drucksache 17/6293) und zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten – Richtlinienvorschlag über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Drucksache 17/5490)
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
der Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten soll die anlass- und verdachtsunabhängige Erfassung der Daten aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften an eine deutsche Zentralstelle der Sicherheitsbehörden ermöglichen, die dort fünf Jahre gespeichert werden. Vorrangiges Ziel soll dabei die Identifizierung in terroristische Straftaten oder schwerer Kriminalität verwickelter, bisher aber unerkannter Verdächtiger sein.
Das in der Richtlinie gewählte Verfahren führt – wie die 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Recht und nachdrücklich festgestellt hat – zu einem systematischen Zusammenspiel von Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung.
Die Daten-Übermittlung, wie auch die Länge der Speicherfristen, verstoßen gegen die EU-Grundrechtecharta und das in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsmäßig garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist nicht hinnehmbar und zumindest für meine Fraktion auch schon im Ansatz nicht diskussionsfähig. Denn:
Die Richtlinie verstößt insbesondere gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 (1BvR 256/08) zur Vorratsdatenspeicherung. Das erklärt nämlich Speicherfristen von maximal sechs Monaten nur unter bestimmten Bedingungen für zulässig und fordert zudem kategorisch, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen hat.
Ein konkreter Nachweis über die Effektivität und die Notwendigkeit einer Fluggastdatenvorratsspeicherung bei der Vorsorge und Bekämpfung von Terrorismus wurde bisher nicht erbracht, eine konkrete Evaluierung der existierenden Abkommen mit den USA, Kanada und Australien liegt nicht vor. Eine Evaluierung der Änderungen im Bundespolizeigesetz, wie sie im Dritten Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (BGBl Teil I 2007 Nr. 70 31.12.2007) zur Einführung einer kleinen PNR-Regelung vorgenommen wurden, liegt ebenfalls nicht vor. Eine Ausweitung im Sinne der Richtlinie kann also auch nicht mit möglichen Defiziten dieser Regelungen begründet werden.
In der Antwort auf meine Schriftliche Frage im März 2011 (Arbeits-Nr. 3/243) wurde bereits eine viel zu passive Rolle der Bundesregierung in der Diskussion zur Ausweitung der PNR-Regelungen auf innereuropäische Flüge oder gar auf Bahn- und Schiffsverkehr deutlich, die unverzüglich korrigiert werden muss.
Den Bedenken, die der Bundesrat für die Länder in seiner Pressemitteilung vom 18.3.2011 zu dem Richtlinienvorschlag geäußert hat und mit denen er eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Vorschlags einleuchtend begründete, kann nur sinnvoll stattgegeben werden, wenn die Bundesregierung dem Richtlinienvorschlag auf keinen Fall zustimmt.
Es müsste hier und heute also darum gehen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert:
Erstens dem Vorschlag auf Ratsdok.-Nr 6007/11 vom 4. Februar 2011 auf keinen Fall zuzustimmen und das Inkrafttreten zu verhindern.
Und zweitens jeglichen Überlegungen auf europäischer Ebene nach einer Ausweitung von PNR-Verfahren auf innereuropäische Flüge und auf den Bahn- und Schiffsverkehr aktiv entgegenzutreten.
Was bieten uns in dieser Hinsicht die vorgelegten Anträge von SPD und Grünen?
Der Antrag der Grünen fordert die Bundesregierung unter anderem auf, auf die in der Richtlinie der EU-Kommission zur Fluggastdatenerfassung angelegte Vorratsdatenspeicherung abzulehnen, einen staatlichen Datenpool nicht zuzulassen und die Speicherfristen von anfallenden Daten drastisch zu kürzen.
Geltend gemacht werden dazu eine Reihe verfassungsmäßiger Bedenken, darunter Verstöße gegen das von mir schon erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung sowie gravierende Lücken im zugrundegelegten Rahmenbeschluss 2008/977/JI bei den Datenschutzvorschriften.
Dieser Analyse des Antrags ist wenig hinzuzufügen und auch der Antragstitels lässt eigentlich hoffen: »Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten». Wäre dies also tatsächlich im Forderungsteil umgesetzt, könnte man dem ja ohne wenn und aber zustimmen. Der 7-Punkte Forderungskatalog des Antrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird dem Titel leider nicht mehr gerecht. Im Gegenteil: Der grüne Antrag ist eine Demonstration des schrittweisen Rückzugs mit vollen Backen. Sehen wir uns Punkt 6 an: »Falls ein Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzbar ist, soll deren Ausdehnung auf innereuropäische Flüge abgelehnt werden.» Oder Punkt 7: »Falls ein Verzicht einer Vorratsdatenspeicherung bei Flügen nicht durchsetzbar ist, sollen jedenfalls die Passagierdaten, die bei Nutzung anderer Verkehrsmittel anfallen, verschont werden.»
Hier wird zwar der zu Recht geringe Glaube in den Verhandlungswillen der Bundesregierung deutlich, trotzdem klingt es doch sehr nach der Bestellung der Henkersmahlzeit: Nun auch jeweils schon die nächste Verhandlungslinie vorzuschlagen, ist im Rahmen einer solchen Stellungnahme nicht besonders sinnvoll.
Nun zum Antrag der SPD: Wie die Grünen wendet sich auch die SPD mit ihrer Stellungnahme gegen den Richtlinien-Vorschlag, da die Richtlinie eine klassische Vorratsdatenspeicherung fordere. Da die dafür vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen strengeren Vorgaben nicht berücksichtigt sind, fordert die SPD eine datenschutzrechtliche Nachbesserung. Daneben wird zu Recht auch der Umfang der zu speichernden und zu übermittelnden Daten kritisiert. Des weiteren werden Speicherfristen, rasterfahndungsähnliche Abgleichverfahren und die drohende Einführung eines solchen Verfahrens für innereuropäische Flüge und andere Verkehrsmittel kritisiert.
So sinnvoll einzelne Forderungen der SPD in ihrem Katalog sind, so problematisch ist ihre Grundannahme, die uns hier mal wieder begegnet: Nämlich dass es eine datenschutz- und grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung überhaupt geben kann. Und dieser naiven Vorstellung schließt sich die nicht belegte Annahme an, dass die Passagierdatenspeicherung tatsächlich ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen den Terrorismus oder andere schwere Kriminalität sei.
Wenn alle hier im SPD-Antrag vorgelegten Verbesserungsvorschläge in der Richtlinie aufgenommen werden würden, würde sich überhaupt nichts daran ändern, dass Jeder und Jede, der und die in ein Flugzeug steigt, einem Generalverdacht ausgesetzt und datenschutzrechtlich diskriminiert wird. Sie ändern rein gar nichts an der Tatsache, dass hier eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung stattfindet, deren Nutzen sachlich nicht nachgewiesen ist.
Wir werden weder einer Vorratsdatenspeicherung-Light zustimmen, noch der sicherlich nett gemeinten Verhandlungsstrategie der Grünen für die Bundesregierung, die aber wenigstens verstanden zu haben scheinen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Problem ist. Den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab.
Vielen Dank.