Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Überwachungsprogramme abrüsten – Vorratsdatenspeicherung einstampfen

09.07.2013

"Wer nach dem NSA-Überwachungsskandal immer noch an der Vorratsdatenspeicherung festhält, hat die Einschläge nicht bemerkt. So große Scheuklappen gibt es überhaupt nicht, wie sie mancher Innenpolitiker von Union und SPD zu tragen scheint. In dieser Situation brauchen wir nicht mehr Bespitzelung, sondern ein klares, praktisches Bekenntnis zu den Grundrechten der Bevölkerung. Die anlasslose dauerhafte Kontrolle des alltäglichen Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung bringt uns nicht mehr Sicherheit, sondern nur dem Überwachungsstaat näher", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Verhandlung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg. Korte weiter:

"Sicherlich wäre es zu begrüßen, wenn am Ende der heute begonnenen Verhandlungen ein EUGH-Urteil stünde, welches das Recht auf eine freie, geheime und unbeschwerte Kommunikation der Menschen gegen totalitäre Kontrolleure verteidigt. Der Anspruch der Politik muss aber sein, schon heute die politischen Lehren aus den Enthüllungen von Edward Snowden zu ziehen und sich deutlich gegen die weitere Erosion von Rechtstaat und Demokratie zu stellen: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss umgehend ausgesetzt und die flächendeckenden Spionageprogramme Großbritanniens ("Tempora") und Frankreichs, die beide gegen die europäischen Grundrechte verstoßen, sofort eingestellt werden.

Wir befinden uns aktuell an einem Scheideweg der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung. DIE LINKE fordert einen Paradigmenwechsel der deutschen und europäischen Innen- und Sicherheitspolitik, der die persönliche und individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel hat. Statt Vorratsdatenspeicherung und millionenfachem Datenaustausch mit den USA (SWIFT, PNR) muss künftig das Recht auf freie Kommunikation im Mittelpunkt stehen und in der Datenschutzgrundverordnung verankert werden."

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