Bundesregierung erklärt Videoüberwachung auf Bahnhöfen zum Staatsgeheimnis
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, ist die Regierung nach wie vor nicht in der Lage, auch nur einen Fall zu nennen, der einen Zusammenhang zwischen einer Videoüberwachungsmaßnahme und der Verhinderung einer Straftat bzw. der Aufdeckung einer terroristischen Aktivität belegt.
Trotzdem wird sie aller Wahrscheinlichkeit bei nächster Gelegenheit in bewährtem Überwachungs-Populismus so tun, als ob es einen solchen Zusammenhang gäbe. Nutzen und Verhältnismäßigkeit der immer umfassenderen Videoüberwachung stehen ganz offensichtlich in keinerlei Verhältnis. Einzig die angenommene Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung begründet den immer rasanteren Ausbau der Überwachungstechnik. Dies erklärt unter Umständen auch, warum die Bundesregierung die Gefährdungseinstufung der Bahnhöfe zum Staatsgeheimnis erklärt. Die Öffentlichkeit hat aber ein Recht darauf zu erfahren, warum sie wie auf welchen Bahnhöfen überwacht wird. Zumindest das Parlament muss umgehend darüber unterrichtet werden, wohin die 60 Millionen Euro für den massiven Ausbau der Videoüberwachungstechnik genau fließen.