Formal unabhängig, aber mit Maulkorb
Bundesregierung düpiert die eigene Datenschutzbeauftragte
Rede zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (Drucksache 18/2848)
Jan Korte (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff! Sie sitzt ganz alleine auf der Besuchertribüne. Das ist sinnbindlich für das, was Sie mit ihr vorhaben: Dann sitzt man halt alleine.
(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)
Sie haben heute den selbst für Ihre Verhältnisse bemerkenswert schlechten Versuch unternommen, ein EuGH-Urteil umzusetzen und bei dieser Umsetzung dafür zu sorgen, dass es einen strulturellen Maulkorb für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz gibt. Interessant ist die Frage, warum das Gesetz erst 2016 in Kraft treten soll.
Davon abgesehen - Sie haben damit geendet; ich will damit beginnen - war die Debatte im Innenausschuss um den Dienstsitz Berlin nicht völlig emotional. Es gab die, wie ich finde, völlig berechtigte Überlegung, dass wir im Jahr 2014/2015 eine solche Behörde nach Berlin holen sollten - das ist zumindest unsere Auffassung -, und zwar aus einem ganz praktischen Grund: weil nämlich diese Bundesregierung in Fragen des Datenschutzes eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht. Deswegen haben wir gesagt, es wäre sinnvoll, den Dienstsitz nach Berlin zu verlegen.
(Beifall bei der LINKEN)
Noch etwas ist interessant: Wir machen eine Sachverständigenanhörung, an der alle eingeladenen Sachverständigen teilgenommen haben - auch die, die Sie benannt haben, insbesondere die Freunde der Sozialdemokraten -, und alle bis auf einen, nach dem Sie wahrscheinlich lange gesucht haben, haben Ihren Gesetzentwurf zerfetzt. Alle anderen haben gesagt: So geht das gar nicht; das ist eine reale Schwächung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
(Gerold Reichenbach (SPD): Da waren Sie aber auf dem Sportplatz!)
Das ist auch ein wenig sinnbildlich für die Politik, die Sie als Große Koalition machen:
(Gerold Reichenbach (SPD): Dann warten Sie einmal ab!)
Selbst das, was die Sachverständigen sagen, ist völlig egal. Man sitzt hier satt und zufrieden mit einer 80-Prozent-Mehrheit und macht eh, was man will. Man nimmt dann nicht einmal Sachverständige ernst. Das ist wirkliche keine angemessene Einstellung auch gegenüber den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie sehen diese Maulkörbe nun aus? Man muss das ein wenig übersetzen; denn wenn man einen solchen Gesetzentwurf liest - das gilt vor allem für Leute, die das nicht jeden Tag machen -, dann braucht man etwas Übersetzungshilfe, um ihn zu verstehen. Maulkörbe finden sich in folgender Formulierung:
Die oder der Bundesbeauftragte darf als Zeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn, die Aussage
- jetzt kommt es -
… würde dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind …
(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Sehr gute Formulierung! - Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Eine Formulierung wie im Ministergesetz!)
So klingt ein Maulkorb. Es kann dann sehr gut sein, dass Sie im Zusammenhang mit Snowden oder der NSA mit Verweis auf die Beziehungen zu anderen Ländern nichts sagen und nichts machen, und das schreiben Sie sogar noch der Bundesdatenschutzbeauftragten in den Gesetzentwurf. Das ist völlig unangemessen für die Zeit.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer Punkt: Sie haben es eben als ganz großen Fortschritt verkauft, dass nicht mehr von „Einvernehmen“, sondern von „Benehmen“ die Rede ist. In der Tat ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber man muss auch lesen, was davorsteht. Dort steht - ich darf zitieren -:
Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten,
- das machen Sie natürlich immer dann, wenn es Ihnen in den Kram passt, und schreiben es sogar noch in den Gesetzentwurf hinein -
darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Benehmen der Bundesregierung aussagen.
Es ist aberwitzig, so etwas in einen Gesetzentwurf für die Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten hineinzuschreiben. Das bedeutet nämlich im Kern, dass bei Ihnen alles Kernbereich ist und dass Sie alles verweigern werden, was an Aufklärung nötig ist. Das ist wirklich völlig daneben, wie Sie das machen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen wäre die richtige Alternative gewesen, diesen Passus, den § 23 BDSG, in Gänze zu streichen, wie es uns auch die große Mehrheit der Sachverständigen geraten hat.
In Zeiten von Massenüberwachung, schwer kontrollierbaren Geheimdienste, Edward Snowden und der Gier von Konzernen und des Staates nach immer mehr Daten stärken Sie den Datenschutz nicht, sondern Sie schwächen ihn per Gesetz. Das ist diesen Zeiten nicht angemessen, und das ist auch der Demokratie, die nicht in allerbestem Zustand ist, nicht angemessen. Deswegen muss man das, was Sie vorgelegt haben, vollständig ablehnen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich komme zum Schluss. Es kommt noch hinzu - ich weiß nicht, ob Ihnen das gar nicht auffällt -, dass Sie Ihre eigene Datenschutzbeauftragte, die Sie selber vorgeschlagen haben, düpieren und vorführen, wenn Sie versuchen, ihr einen solchen Gesetzentwurf für ihre Behörde zuzuschustern. Das geht überhaupt nicht.
Der Zustand der Großen Koalition ist nicht gut. Das Problem ist, dass Sie hier so abgefrühstückt und satt sitzen und dass alles egal ist. Alle Fragen betreffend die Bürgerrechte und den Datenschutz sind ‑ man muss sich nur vor Augen führen, was hier in den letzten Jahren geschehen ist ‑ für Sie kein Thema. Es regt Sie nichts mehr auf. Nur wenn einen nichts mehr aufregt, ist man in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Deshalb werden wir ihn aus voller Überzeugung ablehnen.
Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)