PKW-Maut ist Murks
Die PKW-Maut ist Murks und der Entwurf für ein „Infrastrukturabgabengesetz“ ein dilettantisches Stückwerk. Nichts ist von vorne bis hinten konsequent durchdacht. Das System soll 2016 in Kraft treten und bis heute gibt es weder konkrete „Leistungsbeschreibungen“ noch Datenschutz-Vorgaben. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Scanning von KFZ-Kennzeichen“ (18/3288) von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Die Nachfrage war nötig geworden, nachdem das zuständige Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erst ohne Angaben von Gründen die Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht einhielt und zwei Wochen überzog, um es dann am 15.12.2014 plötzlich eilig damit zu haben. Denn so konnte sie zwei Tage bevor sie einen neuen Gesetzentwurf für eine Pkw-Maut beschloss, einen Teil der Fragen mit der Begründung, dass diese „erst beantwortet werden [können], wenn der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde“, unbeantwortet lassen.
Die nun vorliegende Antwort zeigt, dass sich das Ministerium bislang offensichtlich noch keinerlei Gedanken über die technische Realisierung des CSU-Prestigeprojektes gemacht hat, obwohl Minister Dobrindt „härtestmögliche Datenschutzregeln“ versprochen hat. Stattdessen begibt man sich einmal mehr gänzlich in Abhängigkeit der privaten Dritten. Man kann also mit einem ähnlichen Desaster wie bei Toll Collect rechnen!
Es ist zwar zu begrüßen, dass das BMVI seinen Entwurf für das „Infrastrukturabgabengesetz“ nach den Protesten von Datenschützern und Opposition entschärft hat und nun die Daten nicht mehr 13 Monate auf Vorrat gespeichert werden sollen. Um konkrete Aussagen windet sich die Bundesregierung aber gerade bei vielen anderen zentralen Datenschutzfragen herum. Es ist z.B. nicht einsehbar, warum automatisch alle Klardaten abgefragt werden sollen, anstatt nur mit Hash-Werten der Nummernschilder zu arbeiten. Es ist auch nicht akzeptabel, dass die fehlenden Vorgaben für die privaten Betreiber, erst irgendwann im weiteren Verfahren in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden sollen. Die Verankerung der Datenschutzvorgaben für die privaten Betreiber muss bereits im Gesetz konkret erfolgen. Aus Datenschutzsicht muss die PKW-Maut aufgrund der weiterhin geplanten automatisierten Erfassung und Speicherung der Autokennzeichen, der Einbeziehung privater Firmen sowie der Einrichtung eines zentralen Registers abgelehnt werden.
Über die Antwort der Bundesregierung berichtete am 26. Januar 2015 auch heise.de:
Pkw-Maut: Technische Details und Datenschutzvorgaben bleiben offen