Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Luftsicherheit: Mängel bei Frachtkontrollen

24.04.2015
Luftfrachtbereich am Flughafen Köln-Bonn

Ende Oktober 2010 wurden Sprengsätze in Luftfrachtpaketen gefunden, die zum Teil auch über deutsche Flughäfen versendet wurden. Dem folgten etliche Absichtserklärungen der Bundesregierung, die Luftsicherheit im Frachtverkehr zu erhöhen – ohne Zweifel sinnvoll, denn Luftfracht wird sowohl in Frachtmaschinen, als auch in normalen Passagiermaschinen transportiert, die stark bewohnte Gebiete überfliegen. Im Gegensatz also zu Vorhaben wie der Vorratsdatenspeicherung könnten mit besseren Luftsicherheitskontrollen tatsächlich einmal ein Anschlag verhindert werden. Jan Korte und die Fraktion DIE LINKE im Bundestag haben deshalb nachgefragt, was in puncto Luftfrachtsicherheit seit 2010 passiert ist.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Luftsicherheit und Frachtkontrollen räumt die Bundesregierung ein, dass nicht alle bisher geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden. Statt über hundert sogenannte Luftfrachtsicherheits-Verbindungsbeamte der Bundespolizei an „Risikoflughäfen“ einzusetzen, schiebt derzeit ein einziger Bundespolizist in Saudi-Arabien Dienst. Auch an anderer Stelle wollte die Bundesregierung mehr Personal einsetzen, aber der Haushaltsausschuss verweigerte bei etlichen Stellen seine Zustimmung. Stattdessen forderte er die Bundesregierung auf, eine Luftfrachtsicherheitsgebühr zu prüfen – was diese auch tat: „Im Ergebnis erschien die Zulässigkeit einer Luftfrachtsicherheitsgebühr rechtlich und auch wirtschaftspolitisch (Wettbewerbsnachteile) problematisch.“ Kurz: Es gibt nicht mehr Stellen (also mehr Kontrollen und letztendlich mehr Sicherheit) weil die Bundesregierung sich nicht traut, die deutsche Logistikbranche mit Gebühren zu belasten. Eine heimliche Subventionierung auf Kosten der Sicherheit.

Doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbehörden, die für die Luftfrachtkontrollen zuständig sind, also der Bundespolizei, des Luftfahrtbundesamts oder des Zolls, sind ohnehin fast nur für Transferfrachtkontrollen zuständig. Europaweit wird auf das Prinzip der „sicheren Lieferkette“ gesetzt, bei dem die Verantwortung für Sicherheit größtenteils in den Händen privater Unternehmen liegt.

Die in der Bundesrepublik aufgegebene Fracht wird in der Regel von sogenannten „reglementierten Beauftragten“, also zertifizierten Speditions- und Logistikunternehmen überprüft. Mitarbeiter dieser Unternehmen prüfen Waren und Luftpost auf Sprengstoffe, bevor sie in ein Flugzeug geladen wird. Wer als Hersteller seine Waren auf dem Luftweg versendet kann den Status als „bekannter Versender“ beantragen. Die in einem als „bekannter Versender“ zertifizierten Standort produzierte Ware muss, wenn sie auf dem Luftweg verschickt werden soll, vor Zugriff durch dritte gesichert, verpackt und zum Flughafen gebracht werden.

Damit ein Standort dieser Unternehmen ein Zertifikat als reglementierter Beauftragte oder bekannter Versender bekommt müssen dort Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden, deren Einhaltung stichprobenartig überprüft wird. Das Ergebnis dieser Überprüfungen ist verheerend: Im Jahr 2014 wurden bei reglementierten Beauftragten bei 40 Prozent der Kontrollen Mängel festgestellt. Bei bekannten Versendern wurden 2014 bei 38 Prozent der Kontrollen Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften festgestellt, 2013 lag die Mängelquote sogar bei 67 Prozent. Kontrollen bei den Subunternehmen, die Ware mit dem Status „sicher“ transportieren, gab es kaum – Mängel dafür aber bei fünf der insgesamt sechs Kontrollen 2014.

Die Bundesregierung ist offenbar dennoch zufrieden mit dem System der „sicheren Lieferkette“, die sie als „gutes System“ bezeichnet. Eine 100-prozentige Sicherheit könne mit keinem System erreicht werden. Es schließe zudem „zusätzliche stichprobenartige Frachtkontrollen durch staatliche Sicherheitsbehörden nach dem auch international anerkannten ‚Grundsatz der Vorhersehbarkeit‘ nicht aus.“ Zum Glück, kann man da nur sagen. Denn die Hersteller und Luftfrachtunternehmen, bei denen Mängel festgestellt werden, haben kaum etwas zu befürchten: In den letzten eineinhalb Jahren verloren nur 5 Standorte ihre Zertifizierung.

Das Beispiel Luftfracht zeigt deutlich die Widersprüche der Bundesregierung wenn es um die Sicherheit geht. Sie möchte Berge mit Daten unschuldiger Bürgerinnen und Bürger anhäufen und erklärt dies zu einem Beitrag zu mehr Sicherheit. Fakt ist aber, dass – wenn überhaupt – die Vorratsdatenspeicherung im Nachhinein zur Aufklärung von Anschlägen beitragen könnte. Mehr für die Qualität der Luftfrachtkontrollen zu tun, kann hingegen Anschläge verhindern.

Hier überlässt man das Feld aber den Privaten, bei denen jeder Mehraufwand bei der Sicherheit mehr Kosten, und damit eine schmalere Gewinnmarge bedeutet. Obwohl dieses System offenbar gescheitert ist, hält die Bundesregierung daran fest. Im Vergleich zu der Leichtigkeit, mit der die Bundesregierung die Grundrechte der Bevölkerung, vermeintlich im Namen der Sicherheit, beschneidet ist es sehr auffällig, wie schwer sie sich damit tut, die Luftfrachtbranche mit Sicherheitsgebühren zu belasten. Man würde es sich anders herum wünschen.

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