Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

"Die Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen"

09.06.2015

Interview der Woche auf linksfraktion.de erschienen am 9.6.2015

Die Große Koalition will die Vorratsdatenspeicherung noch vor der Sommerpause wieder einführen. Das Kind trägt jetzt einen neuen Namen: Höchstspeicherpflicht. Was hat sich außer der Verpackung geändert?

Jan Korte: Im Grunde nur der Name: Nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. Standortdaten von Mobiltelefonen sollen vier Wochen gespeichert werden, der Rest zehn Wochen: wer mit wem telefoniert oder SMS- bzw. Messenger-Nachrichten ausgetauscht hat sowie die IP-Adressen aller Internet-Zugriffe. Und auch wenn die Regierung etwas anderes behauptet: Damit können Sozial- und Bewegungsprofile erstellt werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist somit auch in der vorgeschlagenen Form ein schwerer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die alle einem Generalverdacht unterstellt.

Die Regierenden verbinden mit der Vorratsdatenspeicherung hehre Ziele: Terrorabwehr, Aufklärung von Verbrechen. Auf die Daten, so lautet das Versprechen, werde nur zugegriffen, wenn es um schwere Verbrechen gehe. Kann es unbescholtene Bürgerinnen und Bürger da nicht kalt lassen, ob ihre Daten für ein paar Monate gespeichert werden?

Um Terrorabwehr geht es bei der Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht. Auch der Anschlag auf Charlie Hebdo in Paris war damit nicht zu verhindern, genauso wenig wie andere Attentate. Selbst schwere Straftaten konnten durch die Vorratsdatenspeicherung 2008-2010 in Deutschland nicht besser aufgeklärt werden. Meist geht es um Betrug oder Beleidigung, also alles andere als schwerste Straftaten. Am häufigsten werden auch heute schon Vorratsdaten zur Identifizierung von Internetnutzern durch die sogenannte Bestandsdatenauskunft verwendet. Diese soll auch weiter ohne richterliche Anordnung und selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten wie Filesharing zugelassen werden. Das Argument, man müsse sich nicht über die Verletzung der Privatsphäre sorgen, weil man ja nichts zu verbergen habe, ist im Übrigen genauso stichhaltig, wie wenn man auf seine Meinungsfreiheit verzichten soll, weil man nichts zu erzählen habe.

Im Wahlkampf war die SPD dagegen, nun in Regierung ist sie für die Vorratsdatenspeicherung. Wie bewerten Sie das?

Das Herumgeeiere der SPD bei der Vorratsdatenspeicherung ist exemplarisch für den politischen Kurs ihrer Führung, die ihre Partei ins politische Nirwana steuert. Zu stark ist offensichtlich Gabriels Wunsch, sich auch innenpolitisch auf Dauer in der Großen Koalition einzurichten. Die fehlende klare Linie und Unterscheidbarkeit von der Union ist auch ein Grund dafür, dass die SPD nicht auf die Beine kommt. Kein Mensch braucht eine zweite CDU. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist die SPD so gut wie tot und die Große Koalition eine Katastrophe. Da trauert man schon fast der verblichenen FDP hinterher.

Ganz tot scheint die SPD noch nicht zu sein. An der Parteibasis regt sich Widerstand. Beim Kleinen Parteitag am 20. Juni wird eventuell über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Halten Sie es für möglich, dass dort eine Mehrheit gegen ihre Minister und ihren Parteichef stimmt? Und mit welchen Folgen?

Nun ja, es ist zumindest ermutigend, dass sich an der SPD-Basis Widerstand regt und etwa 100 Parteigliederungen, darunter auch Landesverbände wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin, klar gegen die Vorratsdatenspeicherung Stellung beziehen. Es steht jedoch zu befürchten, dass der Protest die SPD-Spitze nicht allzu sehr kümmern und stattdessen der überfallartig präsentierte Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt und beschlossen wird. Aber die Hoffnung stirbt natürlich zuletzt.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern?

Entscheidend ist jetzt breiter politischer und gesellschaftlicher Widerstand. Es ist höchste Zeit für eine neue Bürgerrechtsbewegung. Wenn zum Beispiel am 20. Juni Zehntausende vor dem Willy-Brandt-Haus gegen den Ausbau des Überwachungsstaates demonstrieren würden, käme die SPD wahrscheinlich schon etwas ins Schwitzen. DIE LINKE wird jedenfalls alles unterstützen, was notwendig ist, um die Vorratsdatenspeicherung zu Fall zu bringen, denn es geht ans Eingemachte der Demokratie (siehe Antrag). Wir werden uns für ein gemeinsames politisches und juristisches Vorgehen aller Kritikerinnen und Kritiker aus Opposition und Gesellschaft einsetzen, damit der Bundesregierung die Grenzen des demokratischen Rechtsstaates aufgezeigt werden.

Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung schon einmal für verfassungswidrig erklärt. Können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass das Gesetz wieder in Karlsruhe gekippt wird?

Allein auf Gerichte kann und sollte sich niemand verlassen. Aber das Bundesverfassungsgericht wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom letzten Jahr berücksichtigen müssen. Unter anderem hatten die EU-Richter die Anlasslosigkeit der Speicherung als unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta beurteilt – und damit den Kern der Massenüberwachung. Kurz und prägnant hat der britische Jura-Professor Steve Peers das Urteil auf den Punkt gebracht: "Der EUGH verbietet Massenüberwachung." Leider hat das die Bundesregierung noch nicht begriffen.

Vorratsdatenspeicherung, Datensammelei der großen Konzerne, Überwachung durch Geheimdienste auf der einen Seite, Bürger- und Freiheitsrechte auf der anderen – gleichzeitig schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft voran, immer neue Daten entstehen und damit auch neue Verwertungsmöglichkeiten. Wie kann, wie muss dem vielseitigen Datenhunger begegnet werden?

Gegen die Kommerzialisierung und Überwachung unseres Alltags hilft vor allem eines: politischer und gesellschaftlicher Widerstand. Jede und jeder ist jetzt zu digitalem Selbstschutz und gesellschaftlicher Gegenwehr aufgefordert. Nur breiter öffentlicher Druck wird dafür sorgen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wieder durchgesetzt werden können. DIE LINKE fordert, dass Datenschutz Vorrang vor kommerziellen Interessen haben muss und die Bürgerrechte staatlichen Überwachungsprojekten nicht untergeordnet werden dürfen. Wir alle können den Datensammlern durch konsequentes Verschlüsseln den Job so schwer wie möglich machen. Der beste Datenschutz ist aber Datenvermeidung oder zumindest Datensparsamkeit.

linksfraktion.de, 9. Juni 2015

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