Jan Korte, MdB (DIE LINKE) (www.jan-korte.de)

Union will Vorratsdatenspeicherung ausweiten

15.01.2016

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde in Deutschland im Oktober 2015 mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet und ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten. Bereits wenige Tage vor Inkrafttreten der VDS unternahm die CSU bereits einen ersten Vorstoß zur Ausweitung des Gesetzes: Am 15.12. beschloss die Landesregierung in Bayern ein neues Verfassungsschutzgesetz, das dem Geheimdienst ermöglicht, die bei der VDS gespeicherten Informationen anzuzapfen. Diese Möglichkeit hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Gesetzgebungsprozess stets öffentlich und auch SPD-intern verneint.

Deshalb wollte Jan Korte am 16. Dezember 2015 von der Bundesregierung in einer schriftlichen Frage wissen, welche Pläne oder Überlegungen der Bundesregierung bekannt sind, den Verfassungsschutzbehörden in den Ländern Zugriff auf anlasslos gespeicherte Verkehrsdaten (Telefonverbindungs- und Internetdaten) zu ermöglichen und ob dafür nach Auffassung der Bundesregierung eine ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden sei.

Die lapidare Antwort der Bundesregierung, wonach sie die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung nicht bewerte, da dies „der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung“ gebiete, zeigt jedenfalls eines sehr deutlich:

Die Bundesregierung wird Bayern keinen Einhalt gebieten, beispielsweise in einer konkretisierten Klarstellung im Gesetz, die den Zugang auch der Landesämter definitiv ausschließt. Dies müssen dann wohl die Gerichte tun.

Bis dies geschieht, werden allerdings sicherlich noch etliche weitere Vorstöße unternommen werden, staatlichen Zugriff und den Umfang der Datensammlung deutlich auszuweiten. Dies beweisen u.a. die jüngsten Forderungen und Beschlüsse der CDU in ihrer sogenannten „Mainzer Erklärung“. Darin wird nicht nur gefordert, dass der Verfassungsschutz umfassenden Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten soll, sondern der CDU-Vorstand möchte auch den Einsatz von Staatstrojanern wieder „mit Nachdruck“ forcieren. Dass sich die SPD und ihr zuverlässig umfallender Justizminister diesen grundrechtswidrigen Bestrebungen widersetzen ist kaum anzunehmen. Umso nötiger ist es jetzt, durch inner- und außerparlamentarische Proteste, dem weiteren Marsch in den Überwachungsstaat klar Einhalt zu gebieten.

"CDU will Vorratsdatenspeicherung jetzt schon ausweiten" Zeit-Online vom 13.1.2016
"Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!" netzpolitik.org vom 5.1.2016

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