'BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig: Klatsche für die Koalition, Teilerfolg für Bürgerrechte'
Am 20. April hat das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil ist ein wichtiges Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre und muss entsprechende Konsequenzen auch in anderen Gesetzen nach sich ziehen. Die Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden müssen generell auf den Prüfstand und entsprechend der Karlsruher Vorgaben eingeschränkt werden.
Angesichts der technischen Möglichkeiten und praktischen Unkontrollierbarkeit der staatlichen Überwachungsmaßnahmen ist es jedoch recht optimistisch anzunehmen, dass sich der Kernbereich privater Lebensgestaltung nur durch flankierende Vorgaben, zum Beispiel durch unabhängige Kontrollen, ausreichend schützen lässt. DIE LINKE fordert daher weiterhin den Verzicht auf Online-Durchsuchungen und den Einsatz von Staatstrojanern, die tief in die Privatsphäre eindringen und technisch nicht verfassungskonform einsetzbar sind.
Es bleibt ferner abzuwarten, wie sichergestellt werden soll, dass bei einer Datenübermittlung in Staaten außerhalb der Europäischen Union, nicht der Datenschutz unterlaufen und Missbrauch mit den Daten betrieben wird. Man wird sich die Urteilsbegründung im Detail und in Ruhe angucken müssen, um genau beurteilen zu können, inwieweit z.B. auch das Problem der „Parallelzuständigkeiten“ von BKA und Länderpolizeien gelöst werden könnte.
Hier eine gute Zusammenstellung der unterschiedlichen Reaktionen auf das Karlsruher Urteil:
'BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig: Klatsche für die Koalition, Teilerfolg für Bürgerrechte' (heise online vom 20.4.2016)
Und hier eine lesenswerte erste Analyse von netzpolitik:
'Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner' (netzpolitik.org vom 20.4.2016)