Die Geschichte des Kalten Krieges aufarbeiten und die Opfer rehabilitieren
"Weder in der gesellschaftlichen Debatte noch im offiziellen Gedenken der Bundesrepublik spielen die Folgen des fanatischen Antikommunismus der 50er und 60er Jahre eine Rolle. Es ist jetzt an der Zeit, die nach wie vor bestehenden Leerstellen zu füllen und die Geschichte des Kalten Krieges umfassend aufzuarbeiten. Bundesregierung und Bundestag täten gut daran, das Unrecht offiziell anzuerkennen, sich bei den Opfern zu entschuldigen und sie zu rehabilitieren", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des 60. Jahrestags des KPD-Verbots vom 17. August 1956. Korte weiter:
"Allein die Tatsache, dass zwischen 1951 und 1968 gegen Kommunisten fast siebenmal so viele Urteile wie gegen NS-Täter gefällt wurden, obwohl die Nazis Millionen Menschen ermordet hatten, während man westdeutschen Kommunisten ihre Gesinnung und allenfalls politische Straftaten wie Landesverrat vorwarf, spricht Bände. Was es aber für jemanden bedeutete, wegen seiner politischen Überzeugung von demselben Richter im Nationalsozialismus ins KZ und nach dem KPD-Verbot in ein westdeutsches Gefängnis geworfen zu werden, ist für uns heute kaum nachvollziehbar. Um wenigstens spät etwas Gerechtigkeit walten zu lassen, muss endlich eine Rehabilitierung der Opfer erfolgen.
Das KPD-Verbot stellte zudem einen europäischen Sonderweg dar. Abgesehen von den Diktaturen in Spanien, Griechenland und Portugal gab es nirgendwo in Westeuropa ein derart massives Vorgehen gegen Kommunisten. Undenkbar wäre es etwa gewesen, die Kommunistische Partei Frankreichs zu verbieten oder KP-Vorsitzende wie Palmiro Togliatti in Italien zu verhaften.
Die Einrichtung eines Forschungsverbunds 'Opfer der politischen Justiz und Auswirkungen des Kalten Krieges in Westdeutschland' wäre ein richtiger Schritt zur dringend nötigen Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der deutschen Nachkriegsgeschichte. Spannend dürfte auch sein, was durch die wissenschaftliche Auswertung der bislang unter Verschluss gehaltenen internen Vermerke und Richtervoten ans Licht kommen wird. Insbesondere die Frage, inwieweit über den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dessen Umfeld versucht wurde, Einfluss auf das Verfassungsgericht zu nehmen, sollte geklärt werden."