"Nachricht vom Verfassungsschutz"
Seit einigen Jahren fragen Jan Korte, Andrej Hunko und die Linksfraktion im Bundestag halbjährlich mit Kleinen Anfragen ab, wie sich der Einsatz einiger zentraler digitaler Überwachungsmethoden bei den deutschen Sicherheitsbehörden entwickelt. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Kleine Anfrage „Einsätze von so genannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2016“ (Drucksache 18/10824) vor (s.u.).
Wie sonst auch wurden weite Teile der Antwort als "VS-vertraulich" bzw. als "VS-geheim" eingestuft. Das Bundesinnenministerium übt sich also wie so oft in Aussageverweigerung. Weder macht es Angaben über die Gründe der Verdopplung des Einsatzes von „Stillen SMS“ beim Verfassungsschutz, noch teilt es die entsprechenden Zahlen für den Zoll und den BND mit. Während Parlament und Öffentlichkeit über das Ausmaß der Überwachung im Unklaren gelassen werden, können Betroffene nicht klagen, da sie von der elektronischen Spitzelei nichts erfahren. Dies ist nicht hinnehmbar. Als erster Schritt muss deshalb sofort eine Benachrichtigungspflicht der Ausgeforschten eingeführt werden. Und das Bundesinnenministerium muss verpflichtet werden auch die Zahlen des Zolls und des Bundesnachrichtendienstes öffentlich zu machen.
Die Antwort zeigt trotz aller Geheimniskrämerei dennoch, dass die Überwachung hierzulande auf einem anhaltend hohen Niveau stattfindet. Durch eine massive Verschiebung hin zum Verfassungsschutz nehmen die digitalen Überwachungsmethoden allerdings immer unkontrollierbarere und demokratiegefährdende Züge an.
Über die Antwort berichteten ausführlich 'neues deutschland' und 'heise.de':
"Nachricht vom Verfassungsschutz" (neues deutschland vom 3.2.2017)
"IMSI-Catcher, Stille SMS & Co.: Digitale Ermittlungswerkzeuge bleiben schwer kontrollierbar" (heise.de vom 3.2.2017)