LINKE stellt Kleine Anfrage zum Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad
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Vom 8. September 1941 bis zum 27. Januar 1944 belagerte die deutsche Wehrmacht die sowjetische Großstadt Leningrad. Die Einschließung der Stadt durch die deutschen Truppen hatte das Ziel, die Leningrader Bevölkerung systematisch verhungern zu lassen und war eines der größten Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht während des Krieges gegen die Sowjetunion. Durch das Abschneiden der Stadt von jeder Versorgungsmöglichkeit kam es schnell zu einer Lebensmittelknappheit und in der Folge zu einem stetigen Anstieg der Todesopfer aufgrund dieser Unterversorgung. Nach Schätzungen von Historikern fielen zwischen 800.000 und 1,2 Mio. Menschen der Belagerungspolitik durch die Wehrmacht zum Opfer. Die Blockade von Leningrad steht im Zusammenhang mit der verbrecherischen Kriegsführung der Nazis in Osteuropa, die mit der Bezeichnung „Vernichtungskrieg“ charakterisiert wird. Mit Ausnahme der jüdischen Opfer der Leningrader Blockade, für die die Jewish Claims Conference im Jahr 2008 unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Entschädigungszahlung von 2556 Euro erreichen konnte, hat es bis heute keinerlei Entschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer dieses Kriegsverbrechens seitens der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
Um in Erfahrung zu bringen, warum dies so ist, haben Jan Korte und die Linksfraktion kürzlich eine entsprechende Kleine Anfrage zum "Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad" (18/11496) an die Bundesregierung gestellt. Neben einer Auskunft darüber, ob es Verhandlungen oder Gespräche zwischen der Sowjetunion beziehungsweise der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland über Entschädigungsleistungen gegeben hat, wird die Bundesregierung darin auch gefragt, ob sie die Blockade Leningrads als Kriegsverbrechen und Ausdruck der NS-Hungerpolitik betrachtet.