"Diktaturopfer zweiter Klasse"
Mit der Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes erfolgte 1999 auch für zwei Gedenkstätten in Sachsen eine inhaltliche Schwerpunktsetzung. Während in Bautzen überwiegend das Unrecht zwischen 1945 und 1989 thematisiert werden soll, sollen in Torgau, dem zentralen Ort der NS-Militärjustiz, deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen. Seit 2007 finanzierte der Bund die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten mit mehr als 1,4 Mio. Euro. Doch die Vorgaben des Bundes wurden von der Stiftung nie umgesetzt. Seit fast zwei Jahrzehnten weigert sich die sächsische Landesregierung somit beharrlich der Gedenkstättenkonzeption des Bundes nachzukommen. Grund genug für mich einmal bei der Regierung nachzufragen, wie es dazu kommen konnte und was diese gedenkt dagegen zu unternehmen. Die Bundesregierung hat nun kürzlich unsere Kleine Anfrage „Umsetzung der Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes in Sachsen und Neugestaltung der Ausstellung 'Spuren des Unrechts' in Torgau“ (18/11481) beantwortet. Die Antwort macht in frappierender Weise deutlich, dass die Bundesregierung nicht nur ihre Kontrollfunktion nicht wahrnimmt, sondern seit Jahren die spezielle sächsische Erinnerungspolitik, die de facto einer Gleichsetzung von Nazi- und SED-Diktatur gleichkommt, massiv unterstützt. Über die Antwort berichtet heute auch die taz:
„Diktaturopfer zweiter Klasse“ (taz vom 6.4.2017)