Vorratsdatenspeicherung muss ein für alle Mal beerdigt werden
„Die Vorratsdatenspeicherung gerät immer mehr zur Farce. Dass die Bundesnetzagentur jetzt endlich handelt und die Speicherpflicht der Anbieter zumindest bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren aussetzt, ist zwar zu begrüßen, kommt aber zu spät. Die Bundesregierung hätte spätestens nach dem EuGH-Urteil im Dezember 2016 auch erkennen müssen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist und die Notbremse ziehen müssen. Stattdessen wurden die Telekommunikationsanbieter weiter gezwungen, teure Technik für die grundrechtswidrige Überwachung unserer Kommunikation anzuschaffen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in Paragraph 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen abzusehen. Korte weiter:
„Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière haben mit ihrem Überwachungsprojekt alle Expertenmeinungen in den Wind geschlagen und damit nicht nur Grundrechte der Bevölkerung ignoriert, sondern auch das Geld von Steuerzahlern und Internetprovidern verbraten. Bevor sie noch größeren Schaden an den Grundrechten, am Image der Bundesregierung und an der Volkswirtschaft anrichten, sollten sie ihre Fehler zugeben und die Vorratsdatenspeicherung unverzüglich abräumen.“